Karl-Theodor zu Guttenberg hat durch das Ablegen seines Bundestagsmandates auch seine Immunität verloren. Die Staatsanwaltschaft ermittelt daher nun gegen den ehemaligen Verteidigungsminister.

Hof/Bayreuth. Im Karneval war er als Pappkamerad noch einmal die Nummer Eins. Im wahren Leben sieht es für zu Guttenberg nicht so lustig aus: Die Staatsanwaltschaft Hof ermittelt gegen den zurückgetretenen Verteidigungsminister. Das Verfahren gegen den CSU-Politiker sei am Freitag eingeleitet worden, erklärte die Behörde am Montag. Oberstaatsanwalt Reiner Laib sagte: "Dabei gehe es um den "Verdacht der Urheberrechtsverletzung.“

Bereits vergangene Woche hatte die Staatsanwaltschaft angekündigt, dass sie ein Ermittlungsverfahren einleiten werde, sobald ihr offiziell vorliege, dass Guttenberg sein Bundestagsmandat niedergelegt habe und seine Immunität damit erloschen sei.

Dutzende Anzeigen sind bei der federführenden Staatsanwaltschaft in Hof im Verlauf der Plagiatsaffäre um Guttenbergs Doktorarbeit eingegangen. Laib sagte, darunter sei aber weiterhin kein Strafantrag oder eine Strafanzeige eines unmittelbar Geschädigten.

Dies könnte juristische Konsequenzen haben. Die Staatsanwaltschaft hat bereits darauf hingewiesen, dass nicht gewerbsmäßige Urheberrechtsverletzungen nur auf Antrag eines Geschädigten oder bei besonderem öffentlichen Interesse verfolgt werden. Zum Stand der Ermittlungen sagte Laib nichts. Man äußere sich grundsätzlich nicht zu laufenden Ermittlungsverfahren.

Unterdessen haben Guttenbergs Doktorvater, Peter Häberle, und der Zweitgutachter seiner Dissertation, Rudolf Streinz, Vorwürfe zurückgewiesen. Die Überprüfung von Dissertationen mit technischen Mitteln sei 2006 nicht üblich gewesen, schrieben die beiden Professoren in einer gemeinsamen Erklärung. Zudem sei die „Erkennung von Plagiaten“ mit den damals verfügbaren technischen Mitteln „kaum möglich“ gewesen.

Die beiden betonten auch, dass sich im Promotionsverfahren ein intensives Vertrauensverhältnis zwischen Doktorvater und Doktorand entwickle. Daher gingen alle am Verfahren Beteiligten von der Beachtung der Regeln wissenschaftlichen Arbeitens aus. Der Doktorand sei dafür allein verantwortlich. (abendblatt.de/dapd)