CDU und FDP zeigen sich sehr zufrieden mit der Entscheidung gegen den rot-grünen Haushalt. Neuwahlen fordern sie jedoch nicht direkt.

Münster/Düsseldorf. Ein Rückschlag für die rot-grüne Minderheitsregierung in Nordrhein-Westfalen. Der Verfassungsgerichtshof des Landes hat den Nachtragshaushalt 2010 vorerst gestoppt. Nach der Entscheidung, wurde der Landesregierung "durch einstweilige Anordnung der Vollzug des Nachtragshaushaltsgesetz 2010 untersagt". Die Anordnung könnte Folgen haben. Denkbar sind auch Neuwahlen im bevölkerungsreichsten Bundesland . Diese wurden aber von der Opposition überraschenderweise nicht sofort gefordert. Sie zeigte sich aber sehr zufrieden mit der Anordnung des Verfassungsgerichts in CDU-Landeschef Norbert Röttgen bezeichnete die Entscheidung als „sensationell“. Sollte es deswegen zu Neuwahlen kommen, werde er als Ministerpräsident kandidieren. Er stehe zu seinem Versprechen, „umfassend“ anzutreten, sagte der Bundesumweltminister. „Primäre Aufgabe“ der rot-grünen Minderheitsregierung sei allerdings, „einen verfassungskonformen Nachtragshaushalt vorzulegen“.

FDP-Fraktionschef Gerhard Papke sprach von einer „krachenden Niederlage für die Landesregierung, die bis auf die Knochen blamiert“ sei. Er sprach von der „ersten schwerwiegenden Regierungskrise“ der Düsseldorfer Koalition. FDP-Landeschef Daniel Bahr sagte der „Neuen Westfälischen“ (Mittwochausgabe): „Die FDP hat keine Angst vor Neuwahlen.“ Der Landtag müsste Neuwahlen mit absoluter Mehrheit beschließen. Die Linke lehnte einen erneuten Urnengang ab. „Die Landesregierung ist voll handlungsfähig“, sagte Grünen-Landeschef Sven Lehmann der „Rheinischen Post“ (Mittwochausgabe). Rot-Grün regiert in NRW seit der Landtagswahl vom 9. Mai 2010. Der Minderheitskoalition fehlt im Landtag ein Mandat zur absoluten Mehrheit.

Das Verfassungsgericht in Münster war einem Antrag der Oppositionsfraktionen CDU und FDP. Der Landesregierung wird nach Angaben des Gerichts „im Wege einer einstweiligen Anordnung aufgegeben, bis zu einer Entscheidung im Normenkontrollverfahren von einem Abschluss der Bücher“ abzusehen und „bis dahin keine weiteren Kredite auf der Basis des Nachtragshaushaltsgesetzes 2010 aufzunehmen“. Die Entscheidung in der Hauptsache soll in spätestens drei Monaten fallen.

Der im Dezember beschlossene Etat sieht neue Schulden in Höhe von 8,4 Milliarden Euro vor. Mit dem Erlass solle „die Schaffung vollendeter Tatsachen“ verhindert werden, schrieb das Gericht. Die in der bundesdeutschen Rechtsgeschichte offenbar einmalige Anordnung gegen einen Landeshaushalt könnte weitreichende Folgen haben. Kein Politiker forderte aber bisher sofortige Neuwahlen im bevölkerungsreichsten Bundesland.

Der rot-grüne Nachtragsetat war im Dezember mit absoluter Mehrheit vom Düsseldorfer Landtag verabschiedet worden. Damit stieg die Nettoneuverschuldung von 6,6 auf 8,4 Milliarden Euro. Die Opposition klagt unter anderem wegen der Überschreitung der Kreditverfassungsgrenze. Diese besagt, dass die neuen Schulden die Investitionen im Haushalt nicht überschreiten dürfen. CDU und FDP beklagen auch die zusätzliche, 1,3 Milliarden Euro hohe Risikovorsorge für WestLB-Altlasten. Rot-Grün hatte die Schulden erhöht, da die Vorgängerregierung zu wenig Mittel für Kommunen, Kitas und WestLB-Altlasten eingeplant habe.

Finanzminister Norbert Walter-Borjans (SPD) kündigte eine rasche Umsetzung der Eil-Entscheidung an. „Natürlich nehmen wir einen Verfassungsgerichtsspruch ernst“, sagte der Minister. Dennoch gebe es gute Gründe für den von SPD und Grüne aufgestellten Nachtragshaushalt. Die Folge der Gerichtsentscheidung sei nun, dass die Jahresbücher für 2010 später geschlossen würden. Bis dahin warte die Landesregierung auf einen Richterspruch in der Hauptsache. „Wir werden am Ende einen Haushaltsabschluss machen, wenn wir die Möglichkeit dazu haben“, sagte Walter-Borjans. Auf die Frage, ob die rot-grüne Landesregierung in einer Krise sei, antwortete der Minister kurz: „Nein überhaupt nicht“.

Ministerpräsidentin Hannelore Kraft (SPD) äußerte sich zurückhaltend. Sie wolle zunächst das endgültige Urteil im März „abwarten“, sagte Kraft im WDR-Hörfunk. Die Finanzpolitik von Rot-Grün sei richtig. Mit dem Nachtragsetat 2010 habe Rot-Grün eine Schlussbilanz der CDU/FDP-Regierung von Ex-Ministerpräsident Jürgen Rüttgers vorgelegt. Der Bescheid aus Münster beschränke lediglich die Aufnahme neuer Kredite. In der vergangenen Woche hatte das Gericht den Finanzminister gebeten, bis zur Entscheidung in der Hauptsache keine Kredite aufzunehmen. Das Land hatte mitgeteilt, der Haushalt 2010 sei ordnungsgemäß ausgeführt worden.

(dpa/dapd)