Die Regulierung der Zeitarbeit ist ein Hauptstreitpunkt in den Verhandlungen zwischen Regierung und Opposition über die Hartz-IV-Reform.

Berlin. Die FDP rückt von der Forderung ab, dass Leiharbeiter frühestens nach zwölf Monaten den gleichen Lohn erhalten sollen wie Stammbeschäftigte. Generalsekretär Christian Lindner brachte in Berlin einen Zeitraum von sechs Monaten ins Gespräch, nach dem die gleiche Bezahlung vorgeschrieben werden könnte. „Eher sechs bis zwölf Monate als sechs Wochen“, sagte Lindner. Die Regulierung der Zeitarbeit ist ein Hauptstreitpunkt in den Verhandlungen der schwarz-gelben Koalition mit der Opposition über die Hartz-IV-Reform. Die SPD fordert, dass der Grundsatz gleicher Bezahlung vom ersten Tag an gelten müsse. Sie will damit verhindern, dass Leiharbeiter ergänzend Hartz IV beziehen.

Eine Unterarbeitsgruppe aus Vertretern von Union, FDP, SPD, Grünen und Linkspartei wollte Möglichkeiten für einen Kompromiss bei der Zeitarbeit ausloten, der eine Einigung im Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag erleichtern würde. Der Vermittlungsausschuss und die von ihm eingesetzte große Arbeitsgruppe sollen am Mittwoch tagen.

Mit einer abschließenden Einigung zur Hartz-IV-Reform mit den Schwerpunkten Anhebung des Arbeitslosengeldes II und Bildungspaket für Kinder wurde aber noch nicht gerechnet. Angestrebt wird ein Ergebnis spätestens in der nächsten Woche, um noch die Bundesratssitzung am 11. Februar zu erreichen.

In Teilbereichen zeichneten sich aber Annäherungen ab. So zeigt sich die schwarz-gelbe Koalition bereit, das Bildungs- und Teilhabepaket für Kinder bei den Kommunen anzusiedeln und dafür nicht 1300 neue Stellen bei den Jobcentern zu schaffen. Kaum Bewegung zeigt sich bei der Anhebung des Arbeitslosengeldes II um fünf auf 364 Euro. Die Koalition lehnt eine stärkere Erhöhung bisher ab. Hier deuten sich Annäherungen in Details an: So soll etwa die Übungsleiterpauschale, die Hartz-IV-Bezieher beispielsweise für eine ehrenamtliche Tätigkeit im Sportverein erhalten, nicht vom Arbeitslosengeld II abgezogen werden. Zudem wird darüber verhandelt, wie Einmalausgaben für die Anschaffung von „weißen Waren“ - dazu zählen Kühlschränke, Waschmaschinen und ähnliches – gesondert erstattet werden können.

Neben dem Grundsatz gleicher Bezahlung für Leiharbeiter und Stammbelegschaften ist zudem geplant, für die Branche im Gesetz zur Arbeitnehmerüberlassung eine Lohnuntergrenze festzulegen. Damit soll verhindert werden, dass nach dem Aufheben der letzten Schranken zum deutschen Arbeitsmarkt für die osteuropäischen EU-Beitrittsstaaten ab Mai 2011 etwa polnische Zeitarbeiter zu Dumpinglöhnen nach Deutschland entsandt werden.