Das Verfassungsgericht hat die mangelnde Beteiligung von Tierschützern bei der Regelung zur Haltung von Legehennen in Kleingruppen gerügt.

Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht hat die Regelung zur Kleingruppenhaltung von Legehennen aus formalen Gründen für verfassungswidrig erklärt. Tierschützer seien zuvor nicht ordnungsgemäß gehört worden, entschieden die Karlsruher Richter in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss (2 BvF 1/07 - Beschluss vom 12. Oktober 2010). Allerdings gilt die Verordnung noch bis zum 31. März 2012. Danach muss eine Neuregelung her. Zwar ist die herkömmliche Käfighaltung schon länger in Deutschland verboten; in Form der Kleingruppenhaltung, bei der die Hennen etwas mehr Platz als in Legebatterien haben, gibt es sie aber noch.

Dem Richterspruch lag eine Normenkontrollklage des Landes Rheinland-Pfalz zugrunde. Das Land hält die Kleingruppenhaltung nicht für tierschutzgerecht. Das höchste deutsche Gericht entschied zwar nicht inhaltlich über die Regelung. Der Zweite Senat bemängelte aber, dass die Tierschutzkommission nicht in der nach dem Tierschutzgesetz erforderlichen Weise angehört wurde.

Die Anhörung zu der Verordnung sei „nur pro forma“ und „nicht beratungsoffen“ gewesen. Es spreche viel dafür, dass die Tierschutzkommission erst damit befasst worden sei, nachdem der Verordnungsentwurf durch das Kabinett gegangen und von der Europäischen Kommission notifiziert worden sei – und damit bereits beschlossene Sache war. Die für eine Anhörung „erforderliche inhaltliche Offenheit“ sei nicht mehr gegeben gewesen.

Mit dem Verstoß gegen das Anhörungserfordernis habe der Verordnungsgeber auch den Artikel 20a Grundgesetz verletzt, der den Staat zum Tierschutz verpflichtet. „Als Belang von Verfassungsrang ist der Tierschutz im Rahmen von Abwägungsentscheidungen zu berücksichtigen“, betonte der Senat. Zwar gebe es einen weiten Gestaltungsspielraum. Eine Verordnung, die unter Verstoß gegen das Anhörungserfordernis erlassen wurde, verletze aber den Tierschutz.

Der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Ernährung der CDU/CSU- Bundestagsfraktion, Peter Bleser, forderte die Bundesregierung auf, den „Verfahrensfehler schnellstmöglich zu heilen“. „Für uns steht jetzt im Vordergrund, dass die deutschen Hennenhalter schnellstmöglich Planungssicherheit bekommen, damit nicht noch mehr Marktanteile in der Eierproduktion an Länder verloren gehen, die bei weitem nicht unsere Tierschutzstandards aufweisen.“ Er begrüßte es, dass das Gericht „inhaltlich zu der modernen Haltungsform der Kleingruppenhaltung keine Wertung abgegeben hat“. Im übrigen hätten die Boden- und die Freilandhaltung von Legehennen mittlerweile hohe Marktanteile erreicht.

Der Verbraucher kann heute zwischen Eiern aus ökologischer Erzeugung, aus Freilandhaltung, aus Bodenhaltung und der Kleingruppenhaltung wählen. Das Bundesverfassungsgericht hatte 1999 die damalige Hennenhaltungsverordnung aus Tierschutzgründen für nichtig erklärt. Nach einer Verordnung aus dem Jahr 2002 war die konventionelle Käfighaltung abgeschafft worden. Als Haltungsformen waren nur noch die Boden- und die Volièrenhaltung vorgesehen. Nach einer weiteren Änderung im Jahr 2006 war die Käfighaltung aber wieder eingeführt worden – in Form der sogenannten Kleingruppenhaltung.