Schlechte Nachricht für Steuersünder: Ihre Wohnungen dürfen durchsucht werden, auch wenn ein Verdacht von einer Steuer-CD kommt.

Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht hat die Nutzung von Daten auf sogenannten Steuer-CDs bei der Strafverfolgung erlaubt. Die von Informanten angekauften Informationen über mutmaßliche Steuerhinterzieher dürfen im Ermittlungsverfahren verwendet werden, entschieden die Richter in einem Beschluss. Dabei komme es nicht darauf an, ob der Ankauf der Daten ursprünglich rechtmäßig war (2 BvR 2101/09).

Die Richter wiesen eine Verfassungsbeschwerde gegen eine Wohnungsdurchsuchung zurück. Der erforderliche Anfangsverdacht für die Durchsuchung war auf Daten gestützt worden, die ein Informant aus Liechtenstein auf einer CD gebrannt an die Bundesrepublik Deutschland verkauft hatte. Die Anordnung der Durchsuchung sei verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden und verletze nicht das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung, erklärten die Verfassungsrichter.