Das Recht auf Waffenbesitz für Privatpersonen wurde ausgeweitet und gilt nun für Staaten, Städte und auch Gemeinden. Jetzt müssen neue Regelungen her.

Washington. Neuer Sieg für die Waffenlobby in den USA: Das höchste Gericht des Landes hat am Montag das Recht auf Waffenbesitz für Privatpersonen ausgeweitet. Konkret hob es die Entscheidung einer Berufungsinstanz auf, die einen striktes Waffenverbot in Chicago (Illinois) als rechtens bestätigt hatte. Die höchsten Richter in Washington urteilten nun, dass das in der Verfassung verankerte Recht, „Waffen zu halten und zu tragen“, auch für Staaten, Städte und Gemeinden gilt.

+++Lesen Sie zum neuen Waffengesetz auch den aktuellen Beitrag von Abendblatt-Kolumnist Thomas Straubhaar+++

Bereits vor zwei Jahren hatte der Supreme Court einen Waffenbann in der Hauptstadt Washington für verfassungswidrig erklärt und entschieden, dass den Einwohnern das Recht auf Waffenbesitz zur Selbstverteidigung zustehe. Dieses Urteil bezog sich aber nur auf die Bundesgesetzgebung, da Washington einen Sonderstatus als „Bundesbezirk“ hat.

Befürworter erweiterter Waffengesetze witterten sofort eine Chance für weitere gesetzliche Lockerungen: Sie zogen vor den Kadi und fochten das seit fast 30 Jahren bestehende Waffenverbot in Chicago und einem seiner Vororte an. Am Montag bekamen sie Recht: Der Oberste Gerichtshof urteilte mit fünf zu vier Stimmen, dass der entsprechende Verfassungsartikel zum Waffenbesitz vom Bund bis herab zu den Gemeinden gilt. Der Stadtrat in Chicago ist nun gezwungen, neue Regelungen auszuarbeiten.