Berlin. Auf Basis des Paragrafen 175 wurden viele Homosexuelle verurteilt. Die Grünen dringen nun auf eine schnelle Entschädigung Betroffener.

Die Grünen fordern eine schnelle Entschädigung von Opfern des sogenannten Schwulenparagrafen im Strafrecht. In einem Gesetzentwurf der grünen Bundestagsfraktion, der unserer Redaktion vorliegt, wird beklagt: Eine Rehabilitierung für Männer, die wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen verurteilt wurden, stehe noch aus. „Das ist ein monströser Schandfleck unseres Rechtsstaates.“

In der Bundesrepublik wurden bis zur Entschärfung des Paragrafen 175 im Jahr 1969 nach Schätzungen rund 50.000 Männer zu teilweise mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Danach wurden noch einmal etwa 3500 Männer eingesperrt. Endgültig abgeschafft wurde die Regelung erst im Jahr 1994. In der DDR galt der „Schwulenparagraf“ bis 1968 – unklar ist, wie viele Männer zuvor im Gefängnis saßen. Der Paragraf 175 stammt aus der Zeit des Kaiserreichs, wurde 1935 von den Nationalsozialisten verschärft und wurde sowohl von der Bundesrepublik als auch von der DDR übernommen. 1957 hatte das Bundesverfassungsgericht den „Schwulenparagrafen“ bestätigt. Bis heute sind in Deutschland rund 5000 Männer wegen Homosexualität vorbestraft. Die Straftaten wurden nie aufgehoben – im Gegensatz zu den Urteilen aus der Zeit des Nationalsozialismus.

Kaufmann unterstützt Maas’ Eckpunktepapier

Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) hatte im Mai angekündigt, dass sein Haus einen Gesetzesentwurf zur Rehabilitation der Betroffenen vorlegen werde. Da das Justizministerium aber bisher nur ein Eckpunktepapier formuliert hat, machen die Grünen nun mit ihrem eigenen Gesetzesentwurf Druck. Die Partei strebt einen überparteilichen Konsens in dieser Frage an.

Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) hat einen Gesetzesentwurf zur Rehabilitation Homosexueller erarbeitet.
Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) hat einen Gesetzesentwurf zur Rehabilitation Homosexueller erarbeitet. © dpa | Michael Kappeler

Der Gesetzesentwurf wurde an Politiker aller Fraktionen verschickt, die mit dem Thema befasst sind. In einem beigefügten Schreiben der grünen Abgeordneten Katja Keul und Volker Beck heißt es: „Der fortbestehende Skandal, dass in der Bundesrepublik Deutschland weiterhin Männer mit dem Stigma leben müssen, vorbestraft zu sein, weil sie schwul sind, muss ein Ende haben.“ Die Zeit dränge: „Angesichts des Alters der Betroffenen und der inzwischen sehr langen Debatte sollten aber bis zum Ende der Sommerpause die Weichen zu einer schnellen Entscheidung des Bundestages gestellt werden.“

Der CDU-Bundestagsabgeordnete Stefan Kaufmann unterstützt hingegen das Eckpunktepapier von Justizminister Maas. „Ich wünsche mir und gehe davon aus, dass die Unionsfraktion dieses Papier unterstützt und einen entsprechenden Gesetzentwurf mitträgt“, sagte Kaufmann dieser Zeitung. „Die Betroffenen warten zu Recht auf dieses Signal der Wiedergutmachung.“

In Deutschland gibt es eine Mehrheit für eine Rehabilitation. Laut einer Yougov-Umfrage vom Juni befürworten 59 Prozent der Befragten eine Entschädigung für Opfer des „Schwulenparagrafen“. 25 Prozent sind dagegen.