Hamburg. Im Ingelheimer Prozess gegen Herzog Tassilo III. ließ sich ein urgermanischer Rechtsbegriff nur althochdeutsch ausdrücken.

Ursprünglich war „deutsch“ kein Ausdruck für ein bestimmtes Volk. Erst im späten 11. Jahrhundert bezog man „diutsch“ auf das Land und um 1200, etwa bei Walther von der Vogelweide, auch auf die Menschen, die darin lebten. Als Abgrenzung zum Altfranzösischen und Altitalienischen wurde „theodisk/diutsch“ allerdings relativ früh benutzt. Für „völkisch“ Gesinnte war alles jenseits der romanischen Sprachgrenze „welsch“ oder „welscher Tand“, wie Hans Sachs es in den „Meistersingern“ von der Bühne schmetterte.

Wir besitzen erst aus dem 8. bis 10. Jahrhundert schriftliche Zeugnisse für eine althochdeutsche Sprache, was aber nicht bedeutet, dass die Menschen davor stumm waren. Deutsch entwickelte sich, ohne vor dem 8. Jahrhundert sprachgeschichtlich als „Deutsch“ bezeichnet werden zu können, als Kontinuum (lückenlos Zusammenhängendes) aus einer Ursprache, die zwar nicht aus dem Paradies, aber vor 4000 oder 5000 Jahren von einem Steppenvolk nördlich des Schwarzen Meeres stammte.