Ersatzfreiheitsstrafen sollen in Hamburg reduziert werden. Das ist der richtige Ansatz – wird aber nicht leicht umzusetzen sein.

Wenn ein Richter einen Angeklagten zu einer Geldstrafe verurteilt und nicht gleich hinter Gitter schickt, sollte das aus gutem Grund geschehen. Die mildere Sanktionsform der Geldstrafe gilt vor allem für die sogenannte Kleinkriminalität als angemessen. Wenn aber ein Verurteilter nicht bezahlen kann oder sich weigert, das zu tun, oder aus sprachlichen Gründen vielleicht gar nicht genau verstanden hat, dass es Alternativen gibt, muss er eben doch ins Gefängnis.

Die sogenannten Ersatzfreiheitsstrafen sind jedoch in mehrfacher Hinsicht ein Ärgernis: Der Richter wollte ja gerade einen Gefängnisaufenthalt des Verurteilten vermeiden. Der Straffällige kann durch den Gefängnisaufenthalt stärker auf die kriminelle Bahn gelenkt werden. Schließlich kostet die Gefängnisunterbringung die Steuerzahler viel Geld, und zudem verschärfen die Ersatzfreiheitssträfler, die in Hamburg immerhin rund sechs Prozent aller Gefangenen ausmachen, das ohnehin knappe Haftplatzangebot.