Hamburg. Ein neues Konzept soll vermeiden, dass Verurteilte inhaftiert werden, weil sie eine Geldstrafe nicht bezahlen können.

Da ist der Mann, der eine Radfahrerin geschlagen und Luft aus den Reifen des Rads gelassen hat, oder derjenige, der einen Beamten beleidigt und ihm Schläge angedroht hat. Aber auch wer Unfallflucht begeht, betrügt, stiehlt oder mehrfach schwarzfährt, kann zu einer Geldstrafe verurteilt werden. Doch wer nicht bezahlen kann, muss ins Gefängnis, um seine Strafe abzusitzen. Die sogenannte Ersatzfreiheitsstrafe (EFS) gilt als unerwünschte Sanktionsform. Zum einen ist die Unterbringung in Haftanstalten teuer und der Haftplatz bisweilen knapp, zum anderen hatten die Richter ja bewusst keine Freiheitsstrafe verhängt, sondern eine finanzielle Sanktion ausgesprochen.

Die Bürgerschaft hat im Mai einen Antrag der Regierungsfraktionen von SPD und Grünen beschlossen, der zum Ziel hat, die Zahl der verhängten Ersatzfreiheitsstrafen zu verringern. Mitte Juli saßen 112 Frauen und Männer ihre Ersatzfreiheitsstrafe in einer Hamburger Haftanstalt ab – immerhin rund sechs Prozent aller Gefangenen.