Es wird dieser Tage ja wieder über Männer mit mehreren Ehefrauen diskutiert; genauer gesagt: über deren Recht auf Einbürgerung. Darüber soll an dieser Stelle gar nicht geurteilt werden – die Argumentation der Gegner aber ist eine Betrachtung wert. Denn da wird gesagt, dass solche Mehrfachehen unserer Rechtsordnung fremd seien (stimmt zum Glück) und unserem Kulturkreis auch (stimmt allerdings nicht).

Abendblatt-Redakteur Sven Kummereincke
Abendblatt-Redakteur Sven Kummereincke © HA / A.Laible | Andreas Laible