Es wird dieser Tage ja wieder über Männer mit mehreren Ehefrauen diskutiert; genauer gesagt: über deren Recht auf Einbürgerung. Darüber soll an dieser Stelle gar nicht geurteilt werden – die Argumentation der Gegner aber ist eine Betrachtung wert. Denn da wird gesagt, dass solche Mehrfachehen unserer Rechtsordnung fremd seien (stimmt zum Glück) und unserem Kulturkreis auch (stimmt allerdings nicht).