Niedrige Verurteilungsquote sollte eine Mahnung sein.

Ermittelt die Polizei genügend Verdächtige – und werden Täter konsequent bestraft? Diese beiden Fragen entscheiden beide mit darüber, wie viel Vertrauen die Hamburger in den Staat haben. Aber nur die erste wird jährlich mit der Kriminalstatistik beantwortet. Die „wahre Aufklärungsquote“ mit den wirklich verurteilten Straftätern wolle auch der Senat lieber nicht groß verbreiten, tuscheln Beamte im Präsidium. Tatsächlich sind die nun ermittelten Verurteilungsquoten nicht so erschreckend niedrig, wie sie zuerst wirken mögen – in der Praxis sollten sie aber eine Mahnung sein.

Denn auch wenn eine Einstellung von Verfahren gegen Geldzahlung in sehr vielen Fällen im Sinne aller Beteiligten ist, dürfen die überlasteten Gerichte nicht der Versuchung erliegen, leichtfertig auf eine Hauptverhandlung zu verzichten. Die Beweisaufnahme während der Hauptverhandlung trägt ihren Namen zu Recht, weil erst dort das wahre Ausmaß und die Motive von Straftaten sichtbar werden. Und im Bereich von Alltagsdelikten fühlen sich schon jetzt zu viele Opfer alleingelassen. Etwa Betrugsverfahren nicht mehr regelmäßig anzuklagen wäre fatal, da auch „kleine Delikte“ das Sicherheitsgefühl der Opfer beschädigen können.