Manipulationen beim Pflanzenerbgut können nicht durch Alleingänge gestoppt werden

Festung Europa – der Begriff ist in Bezug auf Flüchtlinge und sonstige Einwanderer negativ belegt. Ganz anders in der Gentechnik: Hier erweist sich der alte Kontinent seit Jahrzehnten als Bollwerk gegen gentechnisch veränderte Pflanzen und Lebensmittel, getragen von der Mehrheit der Europäer, die solche Nahrungsmittel ablehnt. Bislang sprach Europa mit einer Stimme. Schließlich herrscht in der EU ein Binnenmarkt – grünes Licht aus Brüssel (oder einem EU-Staat) eröffnet einer Handelsware den Weg in alle Mitgliedsländer. Bei der Gentechnik wird dieses Prinzip jetzt gelockert. Das birgt mehr Risiken als Chancen.

Außer der Maissorte MON810, die in Spanien und Portugal im großen Stil, in Tschechien, Rumänien und der Slowakei nur vereinzelt angebaut wird, sind die europäischen Äcker gentechnikfrei. In Deutschland und andernorts haben sich die Landwirte und der Handel auf die Verbraucherwünsche eingestellt und üben weitgehend Enthaltsamkeit. Doch politisch wird in der EU um jede Entscheidung zur grünen Gentechnik hart gerungen, seien es Zulassungen neuer Sorten, Anbauverbote oder Kennzeichnungspflichten. Denn anders als bei Vorgaben zur Krümmung von Gurken oder Bananen geht es hier um handfeste Agrarpolitik, um Umwelt- und Verbraucherinteressen.

Auch beim Mais MON810 des US-Konzerns Monsanto gab es in den vergangenen Jahren viel Streit. Während er in Spanien rund 30 Prozent des Maisanbaus ausmacht, haben Deutschland und Frankreich die EU-Zulassung ausgesetzt, weil sie neue Umweltrisiken sehen, die die bestehende Sicherheitsbewertung in Zweifel ziehen. Generell ist jedoch die EU-Zulassung für jeden Mitgliedstaat bindend, nationale Alleingänge waren deshalb kaum durchzusetzen. Hier bietet die Neuregelung, die nationale Anbauverbote zulässt, eine Chance aus Sicht der gentechnisch kritischen Verbraucher.

Allerdings bleiben die Ergebnisse des EU-Zulassungsverfahrens für alle bindend. Folge: Nationale Verbote dürfen nicht mit Zweifeln an der Umwelt- und Produktsicherheit begründet werden. Um die geht es aber in den meisten Fällen. Erlaubte Begründungen sind landwirtschaftliche, soziale oder kulturelle Aspekte – wie immer die im konkreten Fall lauten mögen. Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD) scheint sicher zu sein, dass ihre Beamten solche Gründe finden können. Sie hat bereits angekündigt, regelmäßig die Möglichkeit nutzen zu wollen, bei Gentechnik-Zulassungsanträgen das deutsche Staatsgebiet herauszunehmen.

So weit, so gut. Aber könnte die neue Möglichkeit einzelner Staaten, nationale Anbauverbote auszusprechen, die EU-Zulassungsverfahren womöglich beschleunigen? Frei nach dem Motto: Ein kritisches Land muss im EU-Verfahren keinen zähen Widerstand mehr leisten, denn es kann den Anbau der umstrittenen Gentechnik- sorte auf seinem Territorium untersagen. Damit wäre die Gentechnikfestung Europa zumindest geschwächt.

Ein Flickenteppich von Ländern mit und ohne Anbauverboten innerhalb der Festungsmauern erhöht zudem das Risiko, dass sich die transgenen Organismen ungewollt verbreiten, sei es beim Anbau (etwa durch Wind oder verlorenes Saatgut), in der Verarbeitung (Kontaminationen von Maschinen) oder beim grenzüberschreitenden Transport. Auch deshalb sollten die Mitgliedsländer weiterhin um gemeinsame Entscheidungen ringen und nationale Alleingänge nur als letzte Mittel verstehen.

Das gilt gerade jetzt, da die EU mit den USA das Freihandelsabkommen TTIP aushandelt. Vieles spricht dafür, dass dort die Regeln der Welthandelsorganisation WTO anerkannt werden. Und die sieht in der europäischen Haltung zur grünen Gentechnik ein unzulässiges Handelshemmnis.