Einsatz befristeter Verträge darf nicht übertrieben werden

Befristete Arbeitsverträge ergeben durchaus Sinn: zum Beispiel wenn ein Unternehmen eine vorübergehende Personallücke wegen Schwangerschaft, Krankheit oder Auszeit schließen muss. Allerdings nimmt das Aufsetzen von befristeten Arbeitsverträgen mittlerweile überhand. Fast jeder zweite neu eingestellte Beschäftigte in Deutschland muss sich mit einer zeitlich begrenzten Anstellung zufriedengeben. Dabei ist gegen einen einmaligen Einjahresvertrag, der bei guter Leistung entfristet wird, grundsätzlich nichts einzuwenden. Denn viele Firmenchefs fühlen sich überfordert, bereits nach einer kurzen Probezeit von drei oder sechs Monaten zu entscheiden, ob sie einen Beschäftigten langfristig behalten möchten.

Problematisch ist allerdings das mehrfache Verlängern von befristeten Verträgen. Aus einem eigentlich einmaligen Vertrag auf Zeit werden schnell drei oder vier. Firmen locken Beschäftigte nicht selten mit falschen Versprechungen und finden schließlich Gefallen an „Dauerbefristeten“ – ein Verhalten, das zumindest in einer juristischen Grauzone stattfindet. Die Folge für betroffene Arbeitnehmer: Sie können ihr Privatleben nicht vernünftig planen, weil sie nicht wissen, wann ihr Vertrag tatsächlich entfristet wird. Aber auch die Unternehmen gehen ein nicht zu unterschätzendes Risiko ein. Denn spätestens nach der zweiten Befristung ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass sich hoch qualifizierte, aber frustrierte Beschäftigte nach einem Arbeitgeber umschauen, der längerfristig mit ihnen plant.

Mit Blick auf die demografische Entwicklung hierzulande können befristete Verträge für ein Unternehmen schnell zum Wettbewerbsnachteil werden. Es ist deshalb für beide Seiten sinnvoller, wenn im Anschluss an eine Befristung Klartext geredet wird. Passt der Kollege ins Team? Kann man die Stelle längerfristig garantieren? Oder macht eine Festanstellung eben keinen Sinn, weil sie aus betriebswirtschaftlichen Gründen nicht möglich ist? Diese Fragen unzweideutig zu beantworten ist auch ein Gebot der Fairness gegenüber einem jungen Beschäftigten, auf den in einem anderen Betrieb womöglich eine größere Chance wartet.