Der Zehnpunkteplan der Bürgerschaft taugt leider wenig

Ohne Zweifel ist Fluglärm für die betroffenen Anwohner ein ernsthaftes Ärgernis. Die Forderung der Menschen im Nordosten Hamburgs, der Staat und die Fluggesellschaften müssten alles unternehmen, die negativen Begleiterscheinungen von Flugzeugen, die in Fuhlsbüttel landen, so gering wie möglich zu halten, verdient jede Unterstützung.

Der vom Umweltausschuss der Bürgerschaft beschlossene Zehnpunkteplan zur Verbesserung des Lärmschutzes ist daher sicher ein richtiger Schritt, den Flughafen, die Airlines und die Flugsicherheit für dieses Thema zu sensibilisieren. Zudem klingt die Idee, Flugzeuge sollten sich grundsätzlich bereits 20 Kilometer vor der Stadt in ihren Landeanflug einfädeln und so den Fluglärm reduzieren, charmant.

Doch wie so oft im Leben ist auch beim Lärmschutz nur auf den ersten Blick die Lösung des Problems einfach, und daher taugt der Bürgerschaftsplan leider wenig. Schließlich schwingt bei dem Wort Plan das Versprechen mit, dass jene, die ihn schmiedeten, die Mittel der Umsetzung besitzen. Hier ist es nicht so. Das hat die Deutsche Flugsicherung am Dienstag deutlich gemacht. Hamburgs Bürgerschaft kann die Fluglotsen nicht zwingen, auf verkürzte Lande- und Sichtanflüge zu verzichten.

Aber es ist nicht nur eine Frage der Zuständigkeit. Zur Wahrheit gehört auch, dass die Lärmbelastung in schleswig-holsteinischen Gemeinden erheblich zunehmen würde, sollte Hamburg sich mit seiner Forderung durchsetzen. Der notwendigen gedeihlichen Zusammenarbeit in der Metropolregion dürfte dies nicht guttun.

Nicht zuletzt gehört zur Wahrheit, dass die erfreuliche Entwicklung Hamburgs zu einer der anziehendsten deutschen Metropolen eben auch ihre Schattenseiten hat. Ein leistungsfähiger Flughafen macht die Metropole leichter erreichbar. Die vielen Flugzeuge sorgen aber eben auch für Lärm und Abgase.

Der Schutz vor Fluglärm muss eine wichtige Aufgabe der Hamburger Politik bleiben. Das Problem einfach nach Schleswig-Holstein zu verlagern, dürfte aber nicht klappen.