Hamburger Gesetzesvorstoß, um Schüler besser zu schützen

Es ist naiv zu glauben, mit den Mitteln des Strafrechts allein ließe sich Cybermobbing bekämpfen. Daran wird auch ein neuer Straftatbestand speziell für diese Form der Beleidigung, Nötigung oder Bedrohung im Internet, wie sie jetzt Hamburgs Justizsenatorin Jana Schiedek (SPD) ins Spiel bringt, nichts wirklich ändern.

Und doch ist der Vorstoß aus Hamburg richtig, denn er lenkt das Augenmerk verstärkt auf ein letztlich kriminelles Handeln, das häufig aus einer Laune heraus geschieht, vielleicht gar als böser Scherz gemeint ist, aber im Schutz der Anonymität und der Teilnahme vieler schneeballartig an Schärfe zunimmt. Wer die Folgen bedenkt, die verzweifelte Lage, in die vor allem junge Menschen in der Folge fortgesetzten Cybermobbings etwa durch Mitschüler geraten können, der wird einsehen, dass herkömmliche Strafkategorien wie Beleidigung oder Verleumdung nicht mehr ausreichen, um dieses Phänomen angemessen strafrechtlich zu würdigen.

Wo die vielfach ausgesandte Botschaft „Das tut man nicht“, also der moralische Appell, nicht ausreicht, muss eben das Stoppsignal „Das darf man nicht“ her. Ein neuer Straftatbestand kann helfen, fehlendes Unrechtsbewusstsein gerade bei jungen Menschen abzubauen und die Hemmschwelle zu heben. Vorbild für eine solche Regelung ist die Einführung des Straftatbestandes des Stalkings, die der Bundestag 2006 beschlossen hat. Auch bei dieser Form des wiederholten, intensiven Nachstellens eines Menschen – gerade auch unter Einsatz moderner Telekommunikation –, erwiesen sich althergebrachte Kategorien wie Nötigung oder Bedrohung als zu unpräzise.

Unabhängig von allen strafrechtlichen Überlegungen bleibt es jedoch oberstes Gebot, die Prävention und den verantwortungsvollen Umgang mit den Neuen Medien zu stärken. Gefordert sind in erster Linie die Schulen, wo nur das Problem besteht, dass viele Lehrer nach wie vor eine große Distanz zu Facebook und Co. haben. Ähnlich dürfte die Analyse für viele Eltern ausfallen, die häufig nicht wissen, was ihre Kinder im Internet treiben. Prävention und Aufklärung ist eben eine umfassende Aufgabe.