Forderungen von Privatleuten und Unternehmen gegen die Stadt belaufen sich auf 192 Millionen Euro.

Das Ausmaß ist doch überraschend: Der Hamburger Senat beziffert die Summe aussichtsreicher Schadenersatzforderungen von Privatleuten und Unternehmen gegen die Stadt mit 192 Millionen Euro. Und das betrifft auch nur die Fälle großer Verfahren mit einem Streitwert von mindestens 100.000 Euro.

Sicher: Forderung ist nicht gleich Realisierung. Es gibt den Weg außergerichtlicher Einigung, den finanziellen Kompromiss. Und nur, weil der Senat meint, dass die Gegenseite bessere Chancen hat, müssen die Gerichte dieser Einschätzung ja nicht folgen.

Aber wie man es dreht und wendet: Schadenersatzzahlungen belasten den ohnehin gebeutelten Hamburger Haushalt zusätzlich in erheblichem Maße. Nun versteht es sich in einem Rechtsstaat von selbst, dass Bürger und Firmen gegen Entscheidungen von Ämtern und Behörden angehen können – seien es Steuerbescheide, oder Baupläne –, wenn sie sich ungerecht behandelt fühlen. Die Frage ist allerdings, ob es klug ist, dass der Senat keinerlei finanzielle Vorsorge in Form von Rücklagen für mögliche Schadenersatzleistungen trifft.

Es würde dem Prinzip von Klarheit und Wahrheit, das in der Haushaltspolitik gern von allen Parteien hochgehalten wird, zu mehr Geltung verhelfen, wenn Geld für Schadenersatzzahlungen bereitgehalten würde. Wenn am Ende weniger Euro abgerufen werden, weil Gerichte doch zugunsten der Stadt entschieden haben, umso besser für den Haushalt.

Für einen ersten Schritt zu mehr Transparenz sorgt immerhin die kaufmännische Buchführung, die Hamburg vor einigen Jahren für den Landeshaushalt eingeführt hat. Dort werden Forderungen großer Streitfälle, die als aussichtsreich gelten, – also genau jene 192 Millionen Euro –, als Rückstellungen verbucht, trüben also die Bilanz. Konsequent wäre es allerdings, wenn auch die Risiken aus Schadenersatzforderungen in die Betrachtung einbezogen würden, die derzeit noch unberücksichtigt bleiben: die Fälle unter 100.000 Euro und die Verfahren, bei denen der Senat selbst mit einem Erfolg rechnet. Gerichte entscheiden nun einmal unabhängig.