Zweiter Einsatz in Hamburg – aber hilft es gegen Verbrechen?

Auch unter den starken Befürwortern des Einsatzes der elektronischen Fußfessel bei rückfallgefährdeten Haftentlassenen scheint inzwischen eine gewisse Ernüchterung eingekehrt zu sein. Vor gut eineinhalb Jahren erst war die Kooperation mehrerer Länder auf diesem Feld, darunter Hamburg, mit der Einrichtung einer gemeinsamen Überwachungsstelle aller Fälle eingerichtet worden.

In der Hamburger Justizbehörde war man von 20 entlassenen Straftätern pro Jahr ausgegangen, die für die Fußfessel in Betracht kommen sollten. Jetzt ist gerade einmal der zweite Ex-Gefangene mit dem Ortungsgerät ausgestattet worden.

Es heißt also, kleine Brötchen zu backen und die Wirksamkeit der elektronischen Aufenthaltsüberwachung nüchtern und realistisch zu betrachten. Das Gerät kann helfen, wenn sich ein Sexual- oder Gewaltstraftäter – und für diese Gruppe ist die Fußfessel prädestiniert – etwa dem Wohnort seines früheren Opfers nähert.

Bei Tätern, die scheinbar wahllos zuschlagen, ist die Wirksamkeit schnell dahin. Wenn sich ein Mann, der sich an Kindern vergangen hat, einem Spielplatz nähert, kann es zu spät sein, wenn die Polizei eintrifft, weil nicht alle Plätze geschützt werden können. Die Fußfessel ermöglicht immerhin, den Täter zu ergreifen, da ein lückenloses Bewegungsprofil vorhanden ist. Nur hilft das weder, eine Straftat zu verhindern, noch erhöht es den Schutz der Bevölkerung.

Schließlich mag das Ortungsgerät bei einem Teil der Haftentlassenen abschreckend wirken, weil das Risiko, entdeckt zu werden, sehr hoch ist.

Die elektronische Aufenthaltsüberwachung kann allerdings in anderen Bereichen des Strafvollzugs durchaus sinnvoll sein. Das ist etwa für Straftäter der Fall, bei denen ein Hausarrest als Alternative zum Gefängnisaufenthalt in Betracht kommt. Finanziell lohnt sich die Fußfessel allemal – kein unwichtiges Argument bei den notorisch klammen öffentlichen Kassen. Die laufenden Kosten für die Fußfessel belaufen sich auf gut 10.000 Euro pro Jahr. Ein Haftplatz schlägt in Hamburg mit rund 54.000 Euro jährlich zu Buch.