Gericht ordnet nach Freilassung aus der Haft eine elektronische Überwachung des Mannes an

Hamburg. Zum zweiten Mal seit 2011 ist ein Ex-Gefangener in Hamburg mit einer elektronischen Fußfessel ausgestattet worden. Der 43 Jahre alte Gewalttäter, der eine siebenjährige Haftstrafe verbüßt hat, war nach Informationen aus Justizkreisen in der vergangenen Woche aus der Justizvollzugsanstalt Fuhlsbüttel entlassen worden.

Eine Strafvollstreckungskammer des Landgerichts hatte zuvor die elektronische Aufenthaltsüberwachung angeordnet, weil der Mann als rückfallgefährdet gilt. Der 43-Jährige, der in einer öffentlichen Wohnunterkunft lebt, darf Hamburg nicht verlassen und muss weitere Auflagen erfüllen.

Mitte Juli 2011 war ein heute 56 Jahre alter Mann mit dem Ortungsgerät ausgestattet worden. Er hatte eine viereinhalbjährige Haftstrafe verbüßt, weil er unter anderem wiederholt Mädchen missbraucht hatte. Die Maßnahme wurde inzwischen aufgehoben.

Hamburg und mehrere Bundesländer wie Bayern, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen haben vor eineinhalb Jahren eine gemeinsame Überwachungsstelle für frühere Gefangene mit Fußfesseln eingerichtet. Die Justizbehörde war ursprünglich davon ausgegangen, dass jährlich 20 Haftentlassene für das Tragen einer Fußfessel in Betracht kommen.