Bislang müssen Richter Blutproben genehmigen

Der Geist, der hinter dem sogenannten Richtervorbehalt steht, ist klar. Niemand sonst als ein Richter soll entscheiden dürfen, ob eine staatlich ausgeführte Körperverletzung zugelassen wird. Kein Polizist, kein Staatsanwalt, nur ein Richter. Denn nichts anderes als eine Körperverletzung ist ein Stich mit einer Spritze, um Blut zu entnehmen. Ob dieser Geist aber wirklichkeitstauglich und verhältnismäßig ist, das immerhin ist sehr zweifelhaft.

Der Richtervorbehalt greift dann, wenn etwa Autofahrer im Verdacht stehen, Alkohol getrunken zu haben, und es ihnen nachgewiesen werden soll. Es gab eine Zeit, in der Polizisten mit ihrem alkoholisierten Delinquenten noch auf der Fahrt zur Wache per Funk den Arzt bestellt haben. Während der das Blut abnahm, also den Beweis sicherte, wurden die dafür nötigen Papiere ausgefüllt. Heute kann es mehrere Stunden dauern, bis der Bescheid des Richters vorliegt.

Eine lästige Warterei mit mehreren ärgerlichen Nebeneffekten: Zum einen sinkt der Alkoholpegel im Blut. Der gerichtsfeste Beweis verschwindet also mit der Zeit. Und zum anderen können die Polizisten in dieser Zeit keine weiteren Kontrollen ausführen. Während sie auf den Bescheid warten, fahren weiter alkoholisierte Autofahrer durch die Stadt. Außerdem führt die Aussicht auf stundenlange Warterei nicht dazu, präventiv zu kontrollieren. Ein Wagen mit feiernden Jugendlichen, einst ein gefundenes Fressen für Beamte in Zivil, wird eher mal fahren gelassen.

In die Wirklichkeit des Polizeialltags passt der Richtervorbehalt daher überhaupt nicht. Verhältnismäßig ist er obendrein nicht. Ein alkoholisierter Fahrer, der aufgrund einer fehlenden Blutprobe davonkommt, wird sein Verhalten wohl kaum ändern. Er könnte bei der nächsten Fahrt betrunken einen Unfall verursachen. Und dabei hätte ein kleiner Stich in seinen Arm geholfen, ihn noch rechtzeitig aus dem Verkehr zu ziehen.

Dass nun auch Richter fürchten, der ihnen zugeschriebene Vorbehalt könne zu Fehlurteilen führen, ist ein großer Grund zur Besorgnis. Wenn also das Einhalten einer Verordnung dafür sorgt, dass nicht mehr Recht gesprochen wird, dann ist die Verordnung absurd und gehört abgeschafft.