Rechtsmediziner warnen: Viele Täter kommen mangels Beweisen ohne Strafe davon. Möglicherweise würden Polizisten, um den Aufwand zu sparen, erst gar keinen Antrag stellen.

Hamburg. Hamburger Mediziner und Richter sind besorgt. Die Zahl der Blutproben-Entnahmen geht in der Hansestadt immer weiter zurück. Während in den 70er- und 80-Jahren jährlich noch rund 15.000 Proben entnommen wurden, waren es im Jahr 2012 nur noch 2392.

Das System funktioniere nicht mehr, warnen die Rechtsmediziner Prof. Dr. Klaus Püschel und Dr. Hendrik Seifert. In Prozessen fehlten die Blutproben immer häufiger als wichtige Beweismittel. Besonders stark sei der Rückgang mit 80 Prozent bei Kriminaldelikten. Bei Verkehrsverstößen betrage er etwa 20 Prozent. Auch in Teilen der Richterschaft wird der Trend zu weniger Blutanalysen mit Sorge registriert. Ein erfahrener Hamburger Richter sieht sogar die Gefahr, dass es zu „Fehlurteilen“ kommen könne.

Mit der Blutprobe kann ermittelt werden, ob ein Verdächtiger bei einer Straftat unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen steht. Doch ob sie entnommen werden darf, muss ein Richter entscheiden. Der Grund: Seit einigen Jahren gilt eine Blutprobe als Eingriff in die körperliche Unversehrtheit. Die Polizei muss sich zunächst an die Staatsanwaltschaft wenden, die wiederum einen Richter kontaktiert. Dadurch gehe wertvolle Zeit verloren, insbesondere bei Substanzen, die schnell abgebaut werden, kritisieren die Rechtsmediziner. „Die Polizeibeamten müssen teilweise sogar stundenlang auf eine Entscheidung warten und häufig ausführliche Berichte schreiben.“

Möglicherweise würden Polizisten, um den Aufwand zu sparen, erst gar keinen Antrag stellen, so Rechtsmediziner Seifert, und teilweise zu dem Entschluss kommen, dass der Wert aus der Atemalkoholkontrolle reiche. Dieser unterscheide sich aber unter Umständen deutlich von dem Grad der tatsächlichen Alkoholisierung. „Schon die Anfrage der Polizei bei der Staatsanwaltschaft wird oft negativ beantwortet“, ist die Erfahrung von Seifert. „Da heißt es dann häufig, wir haben den Wert aus dem Atemalkohol; eine Blutprobe ist nicht notwendig.“

Bei der Staatsanwaltschaft verweist man auf die gesetzlichen Grundlagen: „Wir müssen in dem Moment, wo wir den Sachverhalt bekommen, die rechtlichen Voraussetzungen prüfen“, sagt Oberstaatsanwältin Nana Frombach. „Es mag durchaus Fälle geben, in denen die Polizei eine Blutentnahme befürworten würde, die Staatsanwaltschaft aber mangels rechtlicher Voraussetzungen keinen Antrag stellt.“

Die Rechtsmediziner halten dagegen: „Menschen am Steuer unter Alkohol oder Drogen sind ein erhebliches Risiko“, warnt Püschel. „Bei einem Freispruch wegen fehlender Beweise könnten sie immer so weitermachen.“ Zudem gebe es weniger Polizeikontrollen im Hinblick auf Alkohol- und Drogeneinfluss. Wichtig sei eine Blutpro-benentnahme auch dann, wenn es darum gehe, Medikamenten-Missbrauch oder umgekehrt die fehlende Einnahme von notwendigen Medikamenten festzustellen. Wichtig sei dies unter anderem bei Diabetes oder Epilepsie.

Wegen der zurückgehenden Zahl von Blutproben fehlten in Prozessen häufig objektiv gemessene Werte in Bezug auf Alkohol-, Drogen- oder Medikamenten-Missbrauch, kritisiert Seifert, der auch Hamburger Landesvorsitzender des Bundes gegen Alkohol und Drogen im Straßenverkehr ist. Dies erschwere die Arbeit von Sachverständigen deutlich. „Wir sind oft auf Zeugenaussagen und sogar Spekulationen angewiesen. Mit dem Ergebnis, dass häufiger zugunsten des Angeklagten eine verminderte Schuldfähigkeit angenommen werden muss. Dadurch kommt der Delinquent oft günstiger davon“, erklärt der Mediziner.

Doch es gebe einen Weg: „Immer wenn es um Alkohol und Drogen geht und ein Richter nicht rechtzeitig erreicht werden kann, ist Gefahr im Verzug“, sagt Rechtsmediziner Seifert. Das bedeutet, dass Gefahr besteht, Beweise könnten verloren gehen. „Dann kann der Polizeibeamte die Blutprobenentnahme anordnen. Das wird aber in Hamburg nicht gemacht“, betont der Fachmann. „Wir hatten ein funktionierendes System, das jetzt nicht mehr funktioniert.“

Zwar gebe es eine Vorlage an das Bundesjustizministerium, eine neue Rechtslage zu schaffen – sie werde bislang aber nicht bearbeitet, bedauert Seifert. „Insgesamt halten wir das Problem der aus unserer Sicht zu geringen Kontrolldichte und der alles andere als optimalen Beweissicherung für sehr relevant“, sagt Seiferts Kollege Püschel. „Bei jedem ursächlich unklaren Verkehrsunfall mit Personenschaden oder erheblichem Sachschaden sollte regelhaft eine Blutentnahme erfolgen. Das ist eigentlich ein behördlicher Erlass, der in Hamburg nicht realisiert wird.“

Auch bei großen Teilen des Amtsgerichts und vereinzelt auch beim Landgericht gibt es die Erfahrungen mit fehlenden Blutproben und den teilweise gravierenden Folgen. Sie waren jüngst Thema bei einer Versammlung von Jugendrichtern und Jugendstaatsanwälten. Wolfgang Franke, Vorsitzender Richter am Landgericht, sagt, es sei bedauerlich, dass weniger Blutproben entnommen werden, „auch dort, wo es angezeigt wäre“. Dass die Beweislage ohne Blutprobenentnahme schlechter sei, sei eine „inakzeptable Situation, insbesondere bei schweren Delikten“, meint der Richter. In einem Fall bei seiner Kammer, einem versuchten Tötungsdelikt, sei es schlicht vergessen worden, eine Blutprobe zu entnehmen. In dem anderen Fall, einem schweren Raub, habe er aus der Wortwahl der Polizeibeamten den Schluss gezogen, dass diese „verdutzt waren“, dass von der Staatsanwaltschaft kein Antrag auf Blutentnahme gestellt wurde mit der Begründung, der Atemalkoholwert müsse genügen.

Franke betont, der Eingriff in die körperliche Unversehrtheit bei der Blutprobenentnahme sei aus seiner Sicht „lächerlich gering und nicht unverhältnismäßig. Es ist ein Stich in den Arm, der von einem Arzt vorgenommen wird.“ Demgegenüber stehe die Gefahr, sonst in vielen Fällen ohne konkrete Beweise verhandeln zu müssen. Es geschehe mitunter, dass Angeklagte im Prozess erzählten, was sie angeblich alles an Alkohol konsumiert haben. „Da kommt man dann rechnerisch auch mal auf Werte von vier oder sogar fünf Promille. Das heißt, die Angaben können nicht stimmen, sonst wäre derjenige tot.“ Trotzdem könne aufgrund fehlender konkreter Beweise mitunter zugunsten des Angeklagten eine verminderte Schuldfähigkeit nicht ausgeschlossen werden – mit dem Ergebnis, dass das Gericht zu einem milderen Urteil kommen müsse. „Das ist ungerecht und wäre letzten Endes ein Fehlurteil."