Seinem Assistenten Watson rief Sherlock Holmes einst zu: "Daten, Daten, Daten! Ohne Lehm kann ich keine Ziegel machen!" Wie dem englischen Detektiv geht es auch jeder Regierung und jedem Parlament: Beide benötigen valide Informationen als Fundament für ihre Entscheidungen. Daran ist zunächst nichts Verwerfliches. Dass diese Daten immer wieder in Form von Volkszählungen aktualisiert werden müssen, hat sich in drastischer Art und Weise 2001 gezeigt: Beim sogenannten Zensus-Test zeigte sich, dass die Einwohnerzahl Deutschlands wohl um 1,3 Millionen Menschen zu hoch angesetzt war.

Dem Bedürfnis des Staates nach Informationen steht jedoch das Recht seiner Bürger auf informationelle Selbstbestimmung entgegen. Der Einzelne muss wissen, wer was über ihn weiß. Dieser Grundsatz gilt auch in einer Zeit, in der die Menschen im Internet fast alles Erdenkliche über sich offenbaren. Obwohl wir immer freizügiger mit unseren Daten umgehen, bleibt es das Recht jedes Einzelnen, selbst zu entscheiden, wem Einblick ins Privatleben gewährt wird.

Der Staat muss daher seinen Wissensdurst auf das absolute Mindestmaß beschränken und das gesammelte Wissen strengstens vor Missbrauch schützen. Dazu gehört auch, dass Behörden keinen Zugriff auf personalisierte Daten haben dürfen. Bei der Volkszählung muss es um die Mehrung statistischen Wissens gehen - um nicht mehr und nicht weniger.