Selbst Christian Wulff hatte eine Neuregelung angemahnt

Uns Bürgern darf wieder der Kamm schwellen. Drei bis vier Jahrzehnte müssen wir arbeiten, um schließlich ein Altersgeld zu bekommen, das oft nur so eben im Alltag reicht. Und dann ist da ein Bundespräsident, 52 Jahre alt, der - wegen früherer Verfehlungen und weil der Staatsanwalt gegen ihn ermittelt - von seinem Amt zurücktreten muss und "zur Belohnung" einen "Ehrensold" kassiert: schwindelerregende 199 000 Euro im Jahr. Das Bundespräsidialamt hat gestern Wulffs Anspruch darauf bestätigt.

Eine höchst komfortable Rente für 20 Monate Amtszeit. Auszahlung ab sofort, also rund anderthalb Jahrzehnte vor Erreichen des für die übrigen Bürger geltenden Rentenalters. Immerhin werden frühere Ansprüche aus der Zeit als Ministerpräsident und Landtagsabgeordneter nicht noch obendrauf gezahlt. Aber diese Selbstverständlichkeit wird den Unmut der meisten Menschen in diesem Lande kaum schmälern.

Doch die Wut allein kann in diesem Fall nicht ausschlaggebend sein. Es zählt allein das geltende Recht. Generell schützt es nicht nur den Präsidenten, sondern alle Menschen in diesem Land - vor Willkür und Unrecht. Nur dieses Recht und die in demokratischen Verfahren formulierten Paragrafen haben die Juristen des Bundespräsidialamts prüfen können. Danach steht Wulff die Zahlung zu. Auch wenn das Recht nicht immer als Gerechtigkeit daherkommt.

Dass ausgerechnet Christian Wulff kurz vor seiner Wahl zum Bundespräsidenten im Juni 2010 in einem ZDF-Interview die Höhe des Ehrensolds infrage gestellt und eine Veränderung angeregt hatte ("Ich denke, da muss ein Zeichen gesetzt werden"), klingt inzwischen wie eine Ironie der Geschichte.

Auch wenn die Anregung von ihm kam, sollte sie schnell aufgegriffen werden. Eine Neuregelung könnte so aussehen: Der Ehrensold wird erst bezahlt, wenn der Bundespräsident tatsächlich im Rentenalter ist. Und es müssten - wie im Beamtenrecht - Abstriche bei der Summe möglich sein, wenn strafrechtliche Verfehlungen nachgewiesen werden.