Hamburg. Das G20-Treffen im Jahr 2017 in Hamburg sorgte für Wirbel, weil Journalisten-Rechte verletzt wurden. Das könnte sich wiederholen.

Es war einer der gravierendsten Verstöße gegen die Pressefreiheit in Deutschland der vergangenen Jahre: Als sich 2017 die Staats- und Regierungschefs der G20-Staaten in Hamburg trafen, entzog das Bundespresseamt nachträglich 32 Journalisten die Akkreditierung.

Grundlage dafür war eine „Neubewertung der Sicherheitslage“ durch das Bundeskriminalamt (BKA). Wie sich aber schnell herausstellte, lagen dieser „Neubewertung“ Datenbankeinträge der Verfassungsschutzämter und Polizeibehörden der Länder zugrunde, die falsch und veraltet waren oder auf unbewiesenen Vorwürfen beruhten.

Die Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Grünen belegt nach Ansicht ihres stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden Konstantin von Notz, „dass sich ein solcher Vorfall in ähnlicher Weise jederzeit wiederholen könnte“. Um das zu verhindern, hat das Bundespresseamt inzwischen zwar einen Akkreditierungsbeauftragten erhalten. Doch dessen Befugnisse sind offenbar sehr begrenzt.

Bundesregierung drückt sich um Beantwortung von Fragen herum

Zwar spielt er laut Bundesregierung „eine zentrale Rolle als Berater der Leitung des Bundespresseamtes“. Jedoch entscheidet er nur „bei Bedarf“ selbstständig. Was das konkret heißt, wird nicht gesagt. Um die Beantwortung der Frage der Grünen, ob Entscheidungen des Akkreditierungsbeauftragten bindend oder unverbindlich sind, drückt sich die Bundesregierung herum. Einen Tätigkeitsbericht des Beauftragten will sie nicht veröffentlichen.

Was die Speicherung falscher, veralteter und ungeprüfter Daten durch Behörden der Bundesländer und deren Übermittlung an das BKA betrifft, führt die Bundesregierung einige Maßnahmen an, die diesen Missstand beheben sollen wie etwa die „Schulung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zum Umgang mit kriminalpolizeilich relevanten Informationen“. Im Wesentlichen wird aber auf das gemeinsame IT-Netz der Länder und des Bundes Polizei 2020 verwiesen, das aber noch nicht umgesetzt wurde.

„Völlig unklar ist weiterhin, nach welchen konkreten Fakten Journalistinnen und Journalisten als nicht zulassungsfähig gemeldet werden“, sagt von Notz. „Der sogenannte Akkreditierungsbeauftragte ist weitgehend wirkungslos, die Verbunddatensysteme der Polizeibehörden sind weiterhin in höchstem Maße fehleranfällig.“ Er fordert ein Gesetz, das Verfahren zu Presseakkreditierungen durch Behörden verbindlich regelt.