Leipzig/Berlin. Zum ersten Mal hat ein Kläger gegen den Rundfunkbeitrag vor Gericht Recht bekommen. Das Urteil könnte nun erhebliche Folgen haben.

  • Eine Hotelbetreiberin hatte sich gegen den Rundfunkbeitrag gewehrt
  • Die Frau argumentierte: in den Zimmern gebe es weder Fernseher noch Radios
  • Das Gericht entschied: Deshalb muss die Frau keinen Rundfunkbeitrag zahlen

Es könnte eine richtungsweisende Entscheidung sein: Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat einer Hostelbesitzerin Recht gegeben, die gegen die Zahlung des Rundfunkbeitrags für ihre Hotel- und Gästezimmer geklagt hatte.

Die Frau aus Neu-Ulm hatte argumentiert , in ihren Gästezimmern gebe es keine Fernseher, Radios und auch keinen Internetempfang. Es gebe also keine Grundlage für die Gebühr.

Dem folgten die Leipziger Richter in ihrem nun veröffentlichten Urteil. Sie stellten fest, „dass die Erhebung des zusätzlichen Rundfunkbeitrags für Hotel- und Gästezimmer sowie Ferienwohnungen nur in denjenigen Fällen mit dem Grundgesetz vereinbar ist, in denen der Betriebsstätteninhaber durch die Bereitstellung von Empfangsgeräten oder eines Internetzugangs die Möglichkeit eröffnet, das öffentlich-rechtliche Rundfunkangebot in den genannten Räumlichkeiten zu nutzen“. (BVerwG 6 C 32.16 ) Die Vorinstanzen hatten noch gegen die Klägerin entschieden.

5,83 Euro pro Gästezimmer

Derzeit muss der Inhaber für jedes Gästezimmer bzw. für jede Ferienwohnung ein Drittel des Rundfunkbeitrags zahlen. Das macht 5,83 Euro pro Zimmer und Monat. Die erste Räumlichkeit ist beitragsfrei.

Es ist das erste Verfahren, in dem ein Kläger mit seinem Einspruch gegen den Rundfunkbeitrag erfolgreich ist. Zuvor hatten sämtliche Gerichte geurteilt, der Rundfunkbeitrag sei rechtens – selbst man die öffentlich-rechtlichen Sender nicht empfangen kann.

Beitrag mit Empfangbarkeit verknüpft

Das Urteil bedeutet nun nicht zwingend, dass auch Privatpersonen mit dem Hinweis, sie besäßen kein TV- und Radiogerät sowie keinen Zugang zum Internet, die Beiträge erlassen bekommen. Aber: Mit dem Bundesverwaltungsgericht hat jetzt erstmals ein Gericht den Zusammenhang zwischen Beitragspflicht und Empfangbarkeit hergestellt.

Die Richter betonten aber: Die Verfassungswidrigkeit der Regelung des Beherbergungsbeitrags beschränke sich auf den Fall, dass keine Empfangsmöglichkeit bestehe. Sie erfasse dagegen „nicht die Beitragspflicht derjenigen Betriebsstätteninhaber, die ihren Gästen eine Empfangsmöglichkeit in den Zimmern eröffnen“.

ARD-Chefin verteidigt Finanzierung

Das Gericht betont in seiner Begründung für den konkreten Fall, es habe im Rahmen des Verfahrens nicht festgestellt, „ob in den Zimmern der Klägerin eine von ihr eröffnete Rundfunkempfangsmöglichkeit besteht“. Erst wenn dies geklärt sei, könne beurteilt werden, ob die Hostel-Besitzerin zur Zahlung des Beitrags verpflichtet ist oder aber die Frage der Verfassungsmäßigkeit des Beherbergungsbeitrags dem Bundesverfassungsgericht vorzulegen sei.

Passend zu dem Urteil äußerte sich Karola Wille, Intendantin des MDR und seit Anfang 2016 Vorsitzende der ARD, zur Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. In einem Gastbeitrag in der „Welt“ schreibt Wille unter anderem: Die „solidarische Finanzierung durch die Gemeinschaft“ schaffe die Grundlage dafür, dass der öffentliche-rechtliche Rundfunk „frei ist von kommerziellen und politischen Abhängigkeiten“ und allein dem Gemeinwohl verpflichtet sei.

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ARD und ZDF legten Sparpaket vor

Jährlich haben ARD, ZDF und Deutschlandradio rund 8,1 Milliarden Euro zur Verfügung – überwiegend aus dem Rundfunkbeitrag von derzeit 17,50 Euro pro Haushalt im Monat.

Erst in der vergangenen Woche hatten ARD und ZDF den Bundesländern ihre Konzepte für weitreichende Strukturreformen übergeben. Die ARD will dadurch bis zum Jahr 2028 insgesamt 951 Millionen Euro einsparen, das ZDF berechnet für den Zeitraum von 2021 bis 2028 ein Sparvolumen von insgesamt rund 270 Millionen Euro.

Hintergrund ist eine Modellrechnung der unabhängigen Gebührenkommission KEF aus dem Jahr 2016, die für manche Medienpolitiker ein Horrorszenario war. Demnach könnte der Rundfunkbeitrag ab 2021 auf mehr als 19 Euro steigen, wenn die derzeitigen Strukturen der Sender erhalten bleiben. (mit dpa)