Kassel. Die Tänzer von „Let’s Dance“ zeigen Jahr für Jahr Höchstleistungen. Auch wenn es eine Show ist, wird die Arbeit als Sport anerkannt.
- Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass „Let's Dance“-Tänzer keine Künstler sind
- Laut den Richtern handelt es sich um Sportler
- Hintergrund des Streits sind die Sozialabgaben
Die professionellen Tänzer der RTL-Show „Let's Dance“ sind keine Künstler. Wird in einer Unterhaltungsshow Tanz als Leistungssport dargestellt, handelt es sich nicht um eine künstlerische Tätigkeit, für die die Künstlersozialversicherung Abgaben verlangen kann, entschied am Donnerstag das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel. (AZ: B 3 KS 1/17)
Seit 1983 können sich selbstständige Künstler und Publizisten über die Künstlersozialkasse (KSK) pflichtversichern. Dabei zahlen sie ähnlich wie sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer nur die Hälfte der Beiträge für ihre Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung. Die andere Hälfte wird durch einen Bundeszuschuss sowie von Unternehmen finanziert, die die publizistischen Beiträge verwerten.
Produktionsfirma hatte Zahlungen verweigert
In dem nun entschiedenen Rechtsstreit war die KSK der Meinung, dass die Profi-Tänzer der RTL-Tanzshow „Let's Dance“ und der 2006 ausgestrahlten Variante „Dancing on Ice“ als Künstler anzusehen sind. Die Produktionsgesellschaft ITV Studios Germany sollte daher für die Tanzkünstler Künstlersozialabgaben zahlen. Für die Streitjahre 2006 und 2007 waren dies insgesamt 22.225 Euro.
„Let’s Dance“ – alle Sieger im Überblick
Die Produktionsfirma bestritt, dass es sich bei den Profi-Tänzern um Künstler handle. In der Tanzshow treten Prominente zusammen mit einem professionellen Tanzpartner gegeneinander in einem Wettbewerb an. Die Profi-Tänzer würden lediglich den Tanzsport darbieten, den sie in Turnieren auch zeigten, ganz nach den Regeln des Allgemeinen Deutschen Tanzlehrerverbandes, erklärten die Produzenten.
Bundessozialgericht folgt der Produktionsfirma
Dies überzeugte auch das BSG. Nur weil es sich bei „Let's Dance“ um eine Unterhaltungs-Tanzshow handle, sei nicht jeder Teilnehmer ein Künstler. Entscheidend sei, wie die konkrete Tätigkeit zu beurteilen ist. Auch wenn eine künstlerische Tanzdarbietung durchaus Abgaben für die KSK begründen könne, zeigten die Profitänzer hier jedoch Leistungssport.
Sie seien, ähnlich wie Tanzlehrer, eine Art Dienstleister für die Prominenten, damit diese die Tanzfiguren beherrschen lernen. Auch weise die Vertragsgestaltung zwischen Produktionsgesellschaft und Profi-Tänzer darauf hin, dass diese keine Künstler seien. Denn die Profi-Tänzer würden etwa nur ein Fünftel des Honorars der Prominenten und damit deutlich weniger erhalten. RTL strahlt „Let's Dance“ seit 2006 aus. In diesem Jahr lief die zehnte Staffel der Show. (epd)