Berlin. Ein Mann will sein TV-Abo kündigen, weil er damit nicht mehr alle Bundesliga-Spiele sieht. Die Antwort ist sogar Sky selbst peinlich.

  • Ein Fußball-Fan will sein Sky-Abo kündigen, weil er damit nicht mehr alle Bundesliga-Spiele sehen kann
  • Wegen der neuen TV-Rechte will er von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen und schreibt dem Sender
  • Die Antwort ist mehr als frech

Offenbar sorgt das TV-Rechte-Wirrwarr rund um die Fußball-Bundesliga nicht nur bei Fernsehzuschauern für emotionale Ausbrüche. Auf ein Kündigungsschreiben eines Sky-Kunden reagierte der Bezahlsender am vergangenen Dienstag äußerst dünnhäutig. Sky war der Meinung, die Kündigung sei nicht zulässig, verwies auf die AGB und teilte dem Kunden mit: „Somit haben wir Sie im Sack!“

Der Kunde hat das Bundesliga-Paket gebucht, wollte „Alle Spiele, alle Tore“ sehen, wie es bei dem Pay-TV-Anbieter über Jahre hinweg möglich war und beworben wurde. Allerdings ist das seit dieser Saison nicht mehr möglich. Einen Teil der TV-Rechte hat die Deutsche Fußball-Liga (DFL) an die Discovery-Channel-Tochter Eurosport vergeben, 45 Spiele laufen dort.

Möglichkeit der Kündigung ist umstritten

Für den Mann aus Hessen ein Grund, sein Abo zu kündigen. Jetzt, per Sonderkündigungsrecht. Sky bestreitet, dass er dieses Recht hat. Unter anderem der Kölner Medienanwalt Christian Solmecke hingegen hat öffentlichkeitswirksam eine andere Meinung vertreten. Deshalb meldete sich auch der Abonnent bei ihm, als Sky so deftig reagierte.

In einer ersten Mail hatte der Bezahlsender dem Fan die Kündigung bestätigt, aber das Datum schlicht ignoriert: Bestätigt wurde dem Unternehmer die Kündigung zum regulären Kündigungstermin am 31. Juli 2018. Er hakte nach. In seiner Nachfrage, die unserer Redaktion wie der gesamte restliche Schriftverkehr vorliegt, blieb der Mann sachlich.

Sky-Mitarbeiter erkennt „Kokolores ohne Relevanz“

Das Sky-Team dagegen zog vom Leder: „Da Sie unser geblümten Worte offensichtlich nicht verstanden haben“, hieß es dort, werde man sich deutlicher ausdrücken – „Sie haben kein Sonderkündigungsrecht !!“ Außerdem sei „dieses Gerede um Verbrauchertäuschung und so [...] alles Kokolores ohne Relevanz“. Auf Anfrage unserer Redaktion hat Sky die Echtheit des Schreibens bestätigt.

Für Anwalt Solmecke ist das Schreiben „unfassbar“ und etwas, das ihm „trotz jahrelanger Branchenerfahrung noch nicht untergekommen“ sei. Er vertritt die Meinung, dass die AGB von Sky eine Sonderkündigung rechtfertigen. Das allerdings ist derzeit umstritten. Mit Vertragsabschluss hat man als Sky-Kunde auch anerkannt (1.1.2), „dass der Programminhalt von Sportkanälen und -paketen saisonal bedingt oder abhängig von der Verfügbarkeit der jeweiligen Programmrechte für Sky variieren kann“.

Fachanwalt hält AGB-Klausel für unwirksam

Auch das ist jetzt Bundesliga im TV: Jan Henkel and Matthias Sammer vor den Eurosport-Kameras bei der Bundesliga-Saisoneröffnung am 18. August.
Auch das ist jetzt Bundesliga im TV: Jan Henkel and Matthias Sammer vor den Eurosport-Kameras bei der Bundesliga-Saisoneröffnung am 18. August. © Bongarts/Getty Images | Alexander Hassenstein

In Punkt 1.1.2 heißt es zudem, Sky könne einzelne Kanäle inhaltlich anders gestalten und anpassen, „solange der Gesamtcharakter eines Kanals, eines sonstigen Dienstes, eines Programmpakets bzw. einer Paketkombination erhalten bleibt“. Solmecke meint, diese Klausel halte einer AGB-Kontrolle nicht stand und sei insofern unwirksam. Für einen Fan ändere sich der Gesamtcharakter entscheidend, wenn er eben nicht mehr alle Spiele seines Vereins sehen kann. „Erklären sie einmal einem BVB-Anhänger, dass er zwar nicht mehr alle Spiele des BVB gucken kann, dafür aber Partien wie Sandhausen gegen Heidenheim“, lässt sich Solmecke auf der Seite seiner Kanzlei zitieren.

Er verweist auch auf Ziffer 1.1.4: Dort ist geregelt, wann ein Kunde kündigen kann: Wenn Sky einzelne Kanäle oder Pakete wegen Rechteverlusten anpasst und den Kunden darüber spätestens einen Monat vor Wirksamwerden informiert, ist er berechtigt, zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens zu kündigen. Dort heißt es auch, Sky werde den Kunden auf sein Kündigungsrecht und die zu wahrende Frist hinweisen. Für den Bezahlsender lag aber solch ein Fall nicht vor.

Sky hält Schreiben „inakzeptabel“ und prüft rechtliche Schritte

Sky bedauerte den Wortlaut des Schreibens gegenüber unserer Redaktion. Zwar sei die Mail inhaltlich, also die Frage nach dem Sonderkündigungsrecht betreffend, korrekt, allerdings zeigt sich der Sender „mit der Tonalität des Schreibens in keinster Weise einverstanden“. Das Schreiben sei „inakzeptabel“ und ein „absoluter Einzelfall“, der auf einen einzelnen Servicemitarbeiter zurückginge, mit dem man ein klärendes Gespräch führen und eventuell arbeitsrechtliche Schritte einleiten wolle.

Bei dem betroffenen Kunden hat sich Sky laut eigener Aussage bereits entschuldigt. Der Sender wolle ihm die „Unannehmlichkeiten angemessen kompensieren“. Ob das den Unmut des Kunden aus der Welt schafft, darf bezweifelt werden. Denn alle Spiele und alle Tore wird Sky trotzdem nicht bieten können.