„Terror – Ihr Urteil“ – So haben die Zuschauer entschieden
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Von Walter Bau
Berlin. Ein eindeutiges Urteil der TV-Zuschauer: 87 Prozent sprachen den Bundeswehrpiloten, der im Film einen Passagierjet abschoss, frei.
Darf man 164 Menschen töten, um 70.000 andere zu retten? Durfte der Kampfpilot Lars Koch ein Passagierflugzeug abschießen, um zu verhindern, dass ein an Bord der Maschine befindlicher Terrorist diese auf ein vollbesetztes Fußballstadion stürzen lässt?
Die ARD-Zuschauer, die am Ende des Films „Terror – Ihr Urteil“ per Telefon oder online über das Urteil abstimmen konnten, sprachen sich mehrheitlich dafür aus, dass der Bundeswehrpilot, der bei seinem Abschuss eigenmächtig handelte, richtig lag. Diese Version wurde dann auch ausgestrahlt. Die Filmmacher hatten zuvor beide möglichen Versionen des Urteils gedreht. Doch die Abstimmung war mit einigen Problemen behaftet. Die Telefonleitungen waren zeitweise überlastet, die Webseite zur Abstimmung für viele Zuschauer gar nicht zu erreichen. Viele Zuschauer fällten daher bei Twitter ein ernüchterndes Urteil über die ARD.
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Zuschauer als Richter
Laut des Abstimmunsgsergebnisses, das in der anschließenden Talkrunde „Hart aber fair“ mit Frank Plasberg verkündet wurde, sprachen sich 13 Prozent für die Schuld des Piloten aus, 87 Prozent waren dagegen der Meinung, Lars Koch habe richtig gehandelt.
Diese Frage, die nicht nur eine rechtliche, sondern auch eine ethisch-sittliche Problematik darstellt, stand im Mittelpunkt des Films am Montagabend in der ARD. Das Besondere: Wie schon zuvor beim gleichnamigen Theaterstück von Ferdinand von Schirach, spielte das Publikum am Ende der spannenden 90 Minuten gleichsam den Richter.
Der Fall, der in „Terror - Ihr Urteil“ verhandelt wurde, ist erfunden – er ist spätestens seit den Anschlägen vom 11. September 2001 aber nicht ausgeschlossen. Deshalb hatte der Bundestag 2005 ein Gesetz verabschiedet: Demnach war es dem Verteidigungsminister gestattet, den Befehl zum Abschuss eines gekaperten und zur Waffe umfunktionierten Passagierjets zu erteilen. Ein Jahr später jedoch kippte das Bundesverfassungsgericht die entsprechende Regelung nach einer Verfassungsbeschwerde. Begründung: Der Staat dürfe nicht Leben gegen Leben abwägen – das verletze die Würde der Flugzeuginsassen.
Vor genau diesem Dilemma stand in dem Film der fiktive Bomberpilot Lars Koch. Er feuerte die Rakete auf das Flugzeug ab. Nun haben die Zuschauer ihren Richterspruch gefällt. In der Mediathek der ARD ist das alternative Ende des Films – die Verurteilung – zu sehen.