Mainz. Die Österreich-Satire der ZDF „heute show“ bleibt ohne juristische Folgen: Das Schnitzel in Hakenkreuzform verstößt gegen kein Gesetz.
Die Staatsanwaltschaft Mainz leitet kein Ermittlungsverfahren wegen eines Beitrags auf der Facebook-Seite der „heute-show“ vom ZDF ein. Dies teilte die Behörde am Dienstag mit.
Die Macher der Satiresendung hatten in dem Facebook-Post mit Bezug auf den Sieg des Rechtspopulisten Norbert Hofer (FPÖ) in der ersten Runde der Präsidentenwahl in Österreich unter der Frage „Was ist verkehrt mit euch, liebe Nachbarn?“ ein Schnitzel montiert, das in Form eines Hakenkreuzes auf einem Teller liegt. Daneben findet sich der Text: „Österreicher wählen eben so, wie sie es vom Schnitzel kennen: Möglichst flach und schön braun.“
Keine Parallele zum Fall Böhmermann
Daraufhin waren mehrere Klagen von Privatpersonen bei der Justiz in Mainz eingegangen. Doch die sieht keinen Grund einzugreifen: „Nach dem vorgetragenen Sachverhalt ist kein Anfangsverdacht für ein strafbares Verhalten gegeben“, teilte die Staatsanwaltschaft am Dienstag mit. „Der Inhalt dieses Beitrages und dessen Verbreitung erfüllen keine Strafvorschrift.“
Die Anzeigenerstatter hatten sich auf den in der Erdogan-Böhmermann-Affäre berühmt gewordenen Paragrafen 103 des Strafgesetzbuches berufen. Darin geht es um die „Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten“. Dieser Paragraf, so die Anklagebehörde jetzt, greife schon deshalb nicht, „weil sich der Beitrag ersichtlich nicht mit dem Bundespräsidenten der Republik Österreich befasst. Eine – auch nur indirekte – Bezugnahme auf das Staatsoberhaupt ist nicht erkennbar. Auf Präsidentschaftskandidaten oder sonstige Personen des politischen Lebens, die weder Staatsoberhaupt noch Regierungsmitglied sind, ist die Vorschrift nicht anwendbar“.
Hakenkreuz-Darstellung kein Problem
Auch die Abbildung in Form eines Hakenkreuzes stelle „kein strafbares Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen dar“. Für das Publikum werde das Wahlergebnis von Österreich „in überspitzter Form dergestalt kritisch beleuchtet, dass diesem ein Erstarken eher rechtsgerichteter politischer Kräfte zu entnehmen sei“. Eine Identifikation mit verfassungswidrigen Organisationen sei hierin nicht zu sehen. (W.B.)