Berlin. Verbrechensopfer fühlen sich oft von der Justiz im Stich gelassen. Ein spannendes Thema für eine emotionale Runde bei „Hart aber fair“.

Zwei Raser, die mit ihren getunten Autos mitten in der Innenstadt ein Rennen gegeneinander fahren. Tempo 100 oder mehr. Die Sache gerät außer Kontrolle, ein Unbeteiligter kommt zu Tode. Die Täter bekommen Bewährungsstrafen, verlassen womöglich noch feixend das Gericht. Für die Hinterbliebenen haben sie kein Wort der Entschuldigung.

„Bewährung für Täter, lebenslang für Opfer – urteilen unsere Richter zu lasch?“, fragte Frank Plasberg bei „Hart aber fair“ am Montagabend in der ARD. Und die Raser, die mit Vollgas durch die Innenstädte jagen, lieferten die perfekte Vorlage für eine hoch emotionale und sehenswerte Sendung.

Worum ging es?

• Beispiel Hamburg: Die sogenannte Cruiser-Szene trifft sich regelmäßig in einem Gewerbegebiet, es kommen nicht selten bis zu 500 Personen. Von dort aus schwärmen die Fahrer aus und liefern sich auf öffentlichen Straßen Rennen. Im vorigen Jahr verloren bei solch einem Rennen zwei Fahrer bei stark überhöhter Geschwindigkeit die Kontrolle über ihre Fahrzeuge. Einer von ihnen kollidierte daraufhin mit einer Radfahrerin – die 19-jährige Studentin starb.

• Beispiel Berlin: Der Kurfürstendamm im Herzen Berlins lockt immer wieder Raser, die sich dort zu Rennen treffen. Mehrfach gab es schwere Unfälle. Trauriger Höhepunkt: Im Februar geriet das Rennen zweier junger Männer mit ihren getunten Wagen außer Kontrolle, einer von ihnen rammte das Fahrzeugs eines Unbeteiligten – der 69-jährige Rentner war sofort tot.

• Beispiel Köln: Ein 23-jähriger Fahrer lieferte sich im vergangenen Jahr ein Rennen mit einem anderen Fahrer. In einer Kurve kam sein Wagen von der Straße ab und schleuderte gegen eine Radfahrerin. Die 19-Jährige starb wenige Tage danach. Das Landgericht Köln verurteilte den 23 -Jährigen wegen fahrlässiger Tötung zu zwei Jahren auf Bewährung. Die Staatsanwaltschaft, die eine Freiheitsstrafe von drei Jahren gefordert hatte, ging in Revision.

„Ich kann das Urteil nicht nachvollziehen“

Wie in dem Kölner Fall, werden die Raser oft zu Bewährungsstrafen verurteilt, die ihnen den Weg hinter Gittern ersparen. Einer der leidvolle Erfahrung gemacht hat mit Autorennen, ist Fritz Schramma. Im März 2001 starb der Sohn des damaligen Kölner Oberbürgermeisters bei einem Verkehrsunfall. Zwei Autofahrer 22 und 24 Jahre alt, hatten sich in Köln ein Rennen geliefert, einer raste in eine Menschengruppe. Stephan Schramma war sofort tot. Er wurde 31 Jahre alt. Auch in diesem Fall wurden die Raser zu Bewährungsstrafen verurteilt.

Schramma sagt heute, 15 Jahre nach dem Tod seinen Sohnes: „Wir leiden heute noch tagtäglich. Ich kann das Urteil nicht nachvollziehen.“ Die Richter müssten „den Wert eines Menschenlebens mehr in die Waagschale werfen und sich nicht so sehr auf die Täter konzentrieren“. Ihm gehe es „nicht um Rache“, betonte Schramma bei Plasberg.

„Viele verlieren den Glauben an die Rechtsprechung“

Dass Schramma viele Polizeibeamte hinter sich sieht, ist klar. Auch für Joachim Lenders, Chef der Deutschen Polizeigewerkschaft, ist das jüngste Kölner Urteil „unverständlich“. Auch Richter seien „nicht unfehlbar und müssen sich der Kritik stellen“. Seine Urteil über das Urteil: „Viele verlieren den Glauben an die Rechtsprechung.“

Bewährungsstrafen werden von den Verurteilten nicht selten als ein faktischer Freispruch empfunden. So schilderte der Vater Schramma eindringlich, wie die Raser im Fall seines Sohnes „kein Wort der Entschuldigung“ über die Lippen gebracht hätten. Und auch Gabriele Karl, deren Tochter von einem vorbestraften Sexualstraftäter getötet wurde und die heute für den Verein „Opfer gegen Gewalt“ tätig ist, hat erlebt: „Reue gibt es nicht.“

Die Schweiz versucht es mit drakonischen Strafen

Sind also die Richter die Prügelknaben? Urteilen sie zu lasch, zu nachsichtig mit den Tätern? „Eine Bewährungsstrafe ist nichts Laues, nichts Lauschiges“, verteidigte Jens Gnisa seine Kollegen. Gnisa ist seit kurzem Vorsitzender des Deutschen Richterbundes. Er sagt, eine Haftstrafe auf Bewährung stelle „eine enge staatliche Kontrolle“ dar. Vorausgesetzt es gebe einen Bewährungshelfer, „der die Täter unter Druck setzt“. Aber auch Gnisa findet, die „Waagschale“ zwischen Tätern und Opfern sei in Deutschland „noch nicht ausgeglichen“.

Selbst Strafverteidiger Ingo Lenßen glaubt nicht, dass bei den – tatsächlich oder vermeintlich – milden Urteilen nicht alles richtig läuft. Bei Delikten wie etwa den illegalen Autorennen müsse man „einfach mal einen anderen Maßstab anlegen“, so der Anwalt. Die Gesellschaft habe sich weiter entwickelt, da müsse der Staat „härtere Strafen anwenden“.

Was kann da helfen? Die Schweizer haben eine Antwort. Seit 2013 gibt es drakonische Strafen für Raser, die illegale Rennen starten. Auch wenn es nicht zum Unfall kommt, ist der Führerschein für zwei Jahre weg und es gibt eine einjährige Freiheitsstrafe – ohne Bewährung. Kommt ein Unbeteiligter zu Tode, wird es noch happiger: In einem solchen Fall wurden kürzlich zwei Raser zu sieben bzw siebeneinhalb Jahren Haft verurteilt.

Offenbar hat der harter Kurs Erfolg. Jedenfalls ist die Zahl der Fälle von Raserei dort seit 2013 um rund 50 Prozent gesunken.