Berlin. In der Show „Duell um die Welt“ setzte sich der Moderator Joko Winterscheidt einem Drogenrausch aus. Das könnte nun Konsequenzen haben.

In ihren gemeinsamen Sendungen bewegen sich die Moderatoren Joko Winterscheidt und Klaas Heufer-Umlauf oft an der Grenze des guten Geschmacks – häufig auch jenseits. Die Provokation ist oft das Konzept. Doch mit ihrer Sendung vom vergangenen Samstag könnten die beiden auch eine juristische Barriere durchbrochen haben.

Wie das Magazin „Werben und Verkaufen“ berichtet, überprüft die Landesmedienanstalt Berlin Brandenburg nun das „Duell um die Welt“. Bei der Behörde sei eine Beschwerde von mindestens einem Zuschauer eingegangen, den ein Beitrag der Sendung stört. In dem Einspieler hatte sich Joko Winterscheidt einem Drogentrip hingegeben. Nachdem er in Ecuador ein halluzinogenes Getränk zu sich genommen hatte, wurde der Dreh sogar unterbrochen. Winterscheidt hatte starke Halluzinationen, konnte sich kaum bewegen und musste sich übergeben.

Bei Verstoß gegen Jugendschutz-Gesetz drohen Geldstrafen oder Haft

Die Landesmedienanstalt Berlin Brandenburg muss nun untersuchen, ob der entsprechende Beitrag überhaupt hätte gezeigt werden dürfen. Im Zentrum der Kritik steht vor allem eine Vernachlässigung des Kinder- und Jugendschutzes. Das „Duell um die Welt“ war am Samstag um 20.15 Uhr gestartet und hatte hohe Einschaltquoten in der Gruppe der 14- bis 39-jährigen Zuschauer.

Sendungen, in denen Drogen- und Alkoholkonsum möglicherweise verherrlicht werden, dürften aber – wenn überhaupt – erst später gezeigt werden. Die genauen Bestimmungen zum Jugendschutz im Fernsehen regelt der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag. Wer bewusst gegen die Paragrafen des Staatsvertrages verstößt, dem drohen Gefängnisstrafen von bis zu einem Jahr oder aber Geldstrafen. Ob es dazu kommen wird, ist jedoch noch offen. Da die Landesmedienanstalten sehr detailliert prüfen, kann eine Entscheidung durchaus Monate dauern.

Es ist nicht das erste Mal, dass die Sendungen von Winterscheidt und Heufer-Umlauf ins Visier von Medienwächtern geraten. Im Jahr 2014 etwa hatte die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) einen Verstoß festgestellt, weil in der Sendung „Circus Halligalli“ Alkohol getrunken wurde, um die Stimmung anzuheizen. Solch eine Darstellung von Alkohol hätte erst nach 23 Uhr und nicht schon um 22.10 Uhr gezeigt werden dürfen.