Berlin . Am Freitag stimmt der Bundestag über Sterbehilfe ab. Bei „Hart aber fair“ stritt – und lächelte – sogar ein Ehepaar bei dem Thema.

Kann man den Tod per Gesetz regeln? Darf ein Arzt beim Sterben helfen? Soll der Staat festlegen, welche Form von Suizid erlaubt ist? Am kommenden Freitag stimmt der Bundestag über die Gesetzentwürfe zum Thema Sterbebegleitung ab – der Anlass für Moderator Frank Plasberg, bei „Hart aber fair“ unter diesem Titel zu diskutieren: „Sterbehilfe – von den Bürgern gewollt, vom Staat verboten?“

Selbstverständlich lässt sich das Thema nicht auf eine so platte Formel reduzieren.Wem das nicht vorher klar war, der konnte es in dem informativen ARD-Talk mit gut ausgewählten Gästen am Montagabend miterleben: Selten waren die Menschen in einem Polit-Talk in ihren Ansichten so nah beieinander – und kamen dann doch nicht auf einen Nenner.

Domian und Lauterbach für Straffreiheit im Gesetz

Schwer kranke Menschen müssen in Würde ihr Leben beenden können, und zwar auch mit der Hilfe von Ärzten: Dieses Recht hätte keiner von Plasbergs Gästen in Frage gestellt. Late-Night-Talker Jürgen Domian und SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach plädierten dafür, die Straffreiheit für Ärzte, die Patienten beim Sterben helfen, gesetzlich festzuschreiben – damit sie mit Rechtssicherheit Todkranken helfen können. „Ich möchte für mich das Recht haben, verbindlich das Ende meines Lebens festzulegen, wenn ich es denn will,“ sagte Domian, um es dann etwas plastischer auszudrücken: „Wenn das Leid zu groß ist, wenn die Schmerzen unerträglich sind, wenn ich keine Hoffnung mehr habe und bei klarem Verstand bin, dann möchte ich sagen: Erlöst mich und schenkt mir den Tod.“

Aktive Sterbehilfe ist in Deutschland verboten: Ein Arzt, der seinen Patienten auf dessen Verlangen tötet, kann mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft werden. Passive Sterbehilfe – der Abbruch lebensverlängernder Maßnahmen – und indirekte Sterbehilfe – etwa durch die Gabe starker Schmerzmittel, die das Leben verkürzen können – sind nicht strafbar. Die „Beihilfe zum Suizid“ ist der Punkt, um den die verschiedenen Lager streiten: Ärzte, die Sterbewilligen ein tödliches Mittel nur beschaffen, bleiben straffrei, bewegen sich aber in einer rechtlichen Grauzone; sie könnten ihre Zulassung verlieren.

Palliativmedizinerin fürchtet zu frühe Suizide

Das ist für Palliativmedizinerin Susanne Riha, die unheilbar kranke Menschen behandelt und bis zum Tod begleitet, nicht das grundlegende Problem: „Mehr als 50 Prozent der palliativ arbeitenden Mediziner lehnen den assistierten Suizid ab; nicht, weil sie ihre Patienten im Stich lassen wollen“, erklärte die Ärztin, „sondern weil sie verhindern wollen, dass es eine Verschiebung gibt – in einen zu frühen assistierten Suizid.“

Den werfen Kritiker dem Rechtsanwalt Roger Kusch vor. Gegen den Gründer des Vereins „Sterbehilfe Deutschland“ wird wegen Vorwürfen ermittelt, der Verein habe mehrfach Menschen bei ihrer Selbsttötung geholfen, die nicht hundertprozentig hinter der Entscheidung standen. Ein weiterer Kritikpunkt: Der Verein begleite – gegen Geld – auch Menschen in den Tod, die ihn sich wegen der Angst vor der Einsamkeit wünschten.

„Niemand sollte in die Schweiz fahren müssen“

Der Verein sei ein gutes Beispiel dafür, warum Deutschland „eine liberale Gesetzesregelung“ nötig habe, sagte Domian: „Damit wir so etwas gar nicht mehr brauchen. Damit die Leute auch nicht die unwürdige Situation in Kauf nehmen müssen, schwerst erkrankt in die Schweiz fahren zu müssen, oder sich vom Hochhaus zu stürzen.“

Das ist der falsche Weg, findet Ärztin Riha: „Was ist das für ein Signal an die Gesellschaft, dass der Tod von uns auch noch regelbar ist?“ Vielmehr brauche das Land mehr Palliativmediziner, mehr entsprechende Krankenhaus-Stationen und mehr Hospize – damit jeder, der eine solche Behandlung braucht, sie auch bekommen kann. „Wir dürfen eine gute Palliativmedizin nicht ausspielen gegen den assistierten Suizid, das ist unseriös“, mahnte Mediziner Lauterbach, „Es geht um Menschen, die in Anbetracht einer guten Palliativmedizin trotzdem sich selbst das Leben nehmen wollen und dabei Hilfe wollen.“

Ehepaar Schneider mit berührenden Liebeserklärungen

Das beste Beispiel dafür, wie nah man sich bei unterschiedlicher Meinung sein kann, bot ein charismatisches Ehepaar. Während Nikolaus Schneider, der ehemalige Ratsvorsitzende der evangelischen Kirche, Sterbehilfe nicht verurteilen will, will er sie auch nicht gesetzlich geregelt wissen. „Es ist für mich der Grenzfall“, sagte der Theologe, der seinen Posten aufgab, um seine Frau Anne durch ihre schwere Krebserkrankung zu begleiten. Solche Grenzfälle ließen sich nicht durch Gesetze regeln. „ Deswegen haben wir doch ein Gewissen, damit wir in bestimmten Fällen in der Lage sind, in Liebe gewisse Schritte zu gehen, die eigentlich die Norm nicht erlaubt – aber die im Grenzfall geradezu geboten sind.“ Sprich: Man darf Sterbehilfe nicht gesetzlich regeln und damit festschreiben, aber es wird sie geben – und das ist auch richtig so.

Es durfte bei dem ernsten Thema auch gelächelt und geschmunzelt werden: Das Ehepaar Susanne und Nikolaus Schneider vertrat verschiedene Positionen.
Es durfte bei dem ernsten Thema auch gelächelt und geschmunzelt werden: Das Ehepaar Susanne und Nikolaus Schneider vertrat verschiedene Positionen. © FMG | ARD

Schneiders Frau Anne sieht das anders – eine Sicht, die offenbar nicht erst während ihrer Krebserkrankung im vergangenen Jahr entstanden ist, sondern schon während des Leidens und Sterbens der gemeinsamen Tochter, die ihre Leukämie-Erkrankung nicht überlebte. „In Liebe erlaubt, das ist gut“, entgegnete Anne Schneider ihrem Mann: „Du liebst mich. Aber ich erwarte doch nicht, dass Ärzte mich lieben.“ Deshalb könne man von Ärzten nicht erwarten, dass sie „um der Liebe Willen“ Dinge täten, für die sie keine Rechtssicherheit hätten. „Und ich weiß genau: Von dir kann ich nicht erwarten, dass du das Mittel besorgst“, fuhr Anne Schneider fort: „Da will ich, dass ich das in einer organisierten und geregelten Form vom Arzt kriege – damit du in Liebe bei mir bleibst.“