Bayreuth. - Der Rechtsstreit um einen KZ-Besuch des Entertainers Johannes Heesters in Dachau im Jahr 1941 ist beigelegt. Der Streit zwischen dem 106-jährigen Sänger und Schauspieler sowie dem Publizisten Volker Kühn sei durch einen Vergleich beendet worden, teilte das Kammergericht Berlin gestern mit. Kühn erklärte demnach in der mündlichen Verhandlung, er sei weiterhin davon überzeugt, dass Heesters in Dachau auch aufgetreten sei. Er werde diesen aber nicht mehr als Lügner bezeichnen, wenn er einen Auftritt bestreite. Daraufhin hätten die Parteien den Rechtsstreit für beendet erklärt. Heesters Besuch in dem Lager ist durch Fotos belegt und wird von ihm auch nicht bestritten. Er bestreitet aber, dort gesungen zu haben.