35 Staatsrechtler warnen vor Verfassungsbruch. Der Appell bleibt möglicherweise folgenlos, weil niemand gegen eine Ablösung des ZDF-Chefredakteurs klagen will.

Hamburg. Nächsten Freitag werden um 14 Uhr im Konferenzsaal des ZDF-Hauptstadtstudios in Berlin zwei Damen und zwölf Herren zusammenkommen. Nicht wenige von ihnen sind Spitzenpolitiker: Der Runde gehören vier amtierende Ministerpräsidenten und ein ehemaliger Landeschef, ein Staatsminister, eine ehemalige Staatsministerin sowie zwei ehemalige Staatssekretäre an. Ein Universitätsrektor, eine ehemalige Gerichtspräsidentin, ein Landrat a. D. und ein früherer Gewerkschaftsboss sind auch dabei.

ANALYSE: Die „causa Brender"

Es handelt sich also um ein Treffen von durch und durch ehrenwerten Leuten. Weniger ehrenwert ist, was sie auf ihrer Sitzung voraussichtlich beschließen werden. Wenn es so kommt, wie vorhergesagt, werden die 14, bei denen es sich um die Mitglieder des ZDF-Verwaltungsrats handelt, kommenden Freitag die Verfassung brechen. So sehen es zumindest führende deutsche Staatsrechtler.

Eigentlich wird nur über eine Personalie entschieden: Der Vertrag von ZDF-Chefredakteur Nikolaus Brender, der im März 2010 ausläuft, soll verlängert werden. Das will zumindest ZDF-Intendant Markus Schächter. Der Verwaltungsrat muss dessen Entscheidung bestätigen - eine Formalie, möchte man meinen. Doch der hessische Ministerpräsident Roland Koch (CDU) hat eine Mehrheit gegen Brender organisiert. Voraussichtlich wird der Verwaltungsrat die Amtszeit des Chefredakteurs gar nicht oder - aus kosmetischen Gründen - nur um ein oder anderthalb statt der üblichen fünf Jahre verlängern.

Die Frage ist nur, ob Spitzenpolitiker wie Koch über eine so wichtige Personalie im laut Verfassung staatsfern organisierten ZDF entscheiden dürfen. 35 führende deutsche Staatsrechtler, unter ihnen die Professoren Hans Herbert von Arnim, Dieter Dörr und Hans-Peter Schneider, haben sich dieses Problems nun in einem von der "Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung" publizierten offenen Brief angenommen. Sie kommen zu dem Ergebnis, dass die von Koch betriebene Ablösung Brenders gegen die Verfassung verstößt.

Sie berufen sich dabei zunächst auf Artikel fünf des Grundgesetzes, in dem "die Staatsfreiheit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks" garantiert wird. Zur Garantie der Staatsfreiheit gehört nach Ansicht der Staatsrechtler "auch eine Begrenzung der Stimmenanteile der staatlichen Vertreter in den Aufsichtsgremien, also auch im Verwaltungsrat". Dass diese Begrenzung im Falle des ZDF-Verwaltungsrats ausreichend ist, bezweifeln sie.

Dann kommt der entscheidende Satz: "Sollte sich herausstellen, dass letztlich ein Ministerpräsident als Meinungsführer stark genug ist, um einen bestimmten Chefredakteur zu verhindern, so würde dies einen praktischen Beleg dafür liefern, dass die zum Teil geäußerten verfassungsrechtlichen Bedenken gegenüber der Zusammensetzung des Gremiums nicht unbegründet sind."

Der Brief endet mit einem Appell an die ZDF-Verwaltungsräte: "Beteiligen Sie sich nicht an der beabsichtigten staatlichen Einflussnahme auf die Wahl des Chefredakteurs. Qualitätsvoller und unabhängiger Journalismus liegt im Interesse aller."

Letztlich geht es um die Frage, ob das ZDF den Parteien gehört. Wird sich die Unionsmehrheit im ZDF-Verwaltungsrat von der Crème de la Crème der deutschen Staatsrechtler umstimmen lassen? Wohl kaum. Der "Spiegel" zitiert in seiner aktuellen Ausgabe aus einem privaten Gespräch, das Ulrich Wickert mit Koch geführt hat. Der ehemalige "Tagesthemen"-Moderator habe den CDU-Politiker gefragt, ob er wisse, dass die Gremien des ZDF vermutlich verfassungswidrig zusammengesetzt seien. "Klar", habe Koch geantwortet. "Aber Sie können nicht dagegen klagen."

Klagen könnte theoretisch ZDF-Intendant Schächter, der aber bereits erklärt hat, dass er dies nicht tun wird. Denkbar wäre auch eine Klage der für Rundfunkpolitik zuständigen Bundesländer. Doch sie ist ebenfalls unwahrscheinlich. Auch SPD-regierte Länder verspüren wenig Neigung, sich ihres Einflusses auf ARD und ZDF zu berauben. Der einfache Gebührenzahler hingegen kann nicht klagen. Staatsrechtler Schneider spricht deshalb von einem "faktisch ... justizfreien Raum", in dem sich der ZDF-Verwaltungsrat bewege.

Dennoch müssen den Verwaltungsräten angesichts wachsender Kritik an ihren Plänen die Ohren klingen. Der Verfassungsrechtler Ulrich Battis, der den Brief auch unterschrieben hat, spricht im Zusammenhang des Parteien-Einflusses auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk von einem "Krebsgeschwür". "Politiker raus aus den Aufsichtsgremien!", fordert Ex-Bundesinnenminister Gerhart Baum. Es sei "unerträglich, dass Politiker, die Gegenstand einer kritischen Berichterstattung sind, gleichzeitig eine Kontrollfunktion ausüben". Und Mathias Döpfner, Vorstandschef der Axel Springer AG, dem auch das Abendblatt erscheint, schrieb der CDU ins Stammbuch, sie sähe "nicht gut aus", wenn sie "die Trennung von Staat und Medien in einer Weise aufweicht, die sich in einer Demokratie nicht gehört".