Die ehemalige “Tagesschau“-Sprecherin Eva Herman ist mit ihrer Klage gegen die Kündigung des Norddeutschen Rundfunks (NDR) auch in zweiter Instanz gescheitert. Das Landesarbeitsgericht bestätigte am Mittwoch die Entscheidung der ersten Instanz, wonach die 50-Jährige nicht als Arbeitnehmerin beim Sender tätig war.