Bund Deutscher Kriminalbeamter greift Justiz an, macht sie mitverantwortlich für Probleme, die Serie von Autobränden aufzuklären.

Hamburg. Vor dem Hintergrund der nicht abreißenden Serie von Autobrandstiftungen hat der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) die Justiz scharf angegriffen. "Die Justiz, insbesondere die Gerichte in Hamburg sind mitverantwortlich an der Nichtaufklärung der hiesigen Fahrzeugbrandserie", sagte André Schulz, Landesvorsitzender des BDK im Rahmen einer Fachtagung zum Thema Telekommunikationsdatenauswertung in Hamburg. Er kritisierte, dass die Gerichte Anträge der Kriminalpolizei zur Auswertung von Mobilfunkzellen von den zuständigen Gerichten als "unverhältnismäßig" abgewiesen würden.

Über die Funkzellen lassen sich Handys relativ genau orten. Durch das Auslesen der Daten, die bei den Mobilfunkanbietern gespeichert werden, lässt sich feststellen, welcher Handynutzer sich zu welcher Zeit an welchem Ort aufgehalten hat. Taucht eine bestimmte Mobilnummer häufiger im Umfeld der Tatorte auf, lässt das einen Rückschluss auf eine mögliche Beteiligung an den Brandstiftungen zu. Deshalb ist die Handy-Ortung eines von mehreren kriminaltechnischen Hilfsmitteln, welches die Ermittler zur Verfolgung der Brandstifter einsetzen.

Derartige Daten dürfen und wollen die Mobilfunkanbieter allerdings nicht einfach so herausgeben. Dazu ist in der Regel ein richterlicher Beschluss notwendig. Und dieser sei laut BDK-Chef Schulz in Hamburg schwieriger zu erwirken als in anderen Bundesländern. "Man muss sich nicht wundern, wenn der Staat weiterhin von Chaoten vorgeführt wird. Der Kriminalpolizei in Hamburg wird damit ein ganz wesentlicher Baustein bei der Bekämpfung dieses Delikts genommen", so Gewerkschafter Schulz. Ähnlich äußert sich auch ein Ermittler. "In anderen Bundesländern reicht es den Richtern für die Herausgabe der Mobilfunkdaten, dass es eine Tat gab. In Hamburg müssen wir Hinweise dafür liefern, dass der Täter auch vor Ort telefoniert hat."

Gerichtssprecher Conrad Müller-Horn verweist dagegen darauf, dass sich die Hamburger Richter an Recht und Gesetz hielten. "Die Funkzellenauswertung ist in der Strafprozessordnung geregelt und wird von den Ermittlungsrichtern in der Praxis auch angeordnet, wenn die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen." Und diese lägen nur dann vor, wenn es eben Anhaltspunkte gebe, dass der Verdächtige sein Handy bei der Tat dabeihatte. Diese Einschränkung sei dadurch gerechtfertigt, dass bei einer Funkzellenauswertung regelmäßig die Daten einer Vielzahl von Bürgern erfasst werden, die in keiner Weise einer Straftat verdächtig seien. Müller-Horn: "Mit der Datenerhebung wird in das Fernmeldegeheimnis, also in die Rechte dieser Menschen eingegriffen. Ein solcher Eingriff ist nur dann verhältnismäßig, wenn er nicht ins Blaue hinein erfolgt, sondern wenn eine konkrete Vermutung dafür spricht, dass die Datenerhebung auch tatsächlich zur Ermittlung des Täters führt."

Unterdessen haben in der Nacht zu Donnerstag erneut an mehreren Orten in der Stadt geparkte Autos gebrannt. Um 5.11 Uhr gingen an der Schweidnitzer Straße in Jenfeld zwei Mercedes und ein BMW in Flammen auf. Laut Polizei benutzten die Täter Brandbeschleuniger. Zur selben Zeit gab es in derselben Straße auch ein Feuer in einer Wohnung. Die Brandursache ist noch unklar. Ein Zusammenhang mit den Fahrzeugbränden ist zwar unwahrscheinlich, aber noch nicht abschließend geklärt. Die Ermittlungen laufen.

Am Deesbarg (Osdorf) zündeten Brandstifter vier Wagen an. Und in Wilhelmsburg versuchten Unbekannte einen Lkw sowie einen Anhänger anzuzünden. Zeugenhinweise bitte an die Telefonnummer 428 65 67 89.