Er muss die nächsten Jahre in der Psychiatrie verbringen. Gutachter spricht von einer “tief gehenden kombinierten Persönlichkeitsstörung“.

Neustadt. Im Suff konnte es für andere gefährlich werden - buchstäblich brandgefährlich. Denn erst unter Alkoholeinfluss ließ der 31-jährige Feuerwehrmann den in ihm gärenden Aggressionen freien Lauf, dann brannte er Gartenlauben nieder, Holzhütten, Garagen und Mülltonnen. Neun Fälle von Brandstiftung hatte der Mann, Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr Langenhorn-Nord, vor dem Landgericht eingestanden. Gestern verurteilte die Kammer Heiko K. zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten.

Die ersten Feuer hatte der Feuerwehrmann bereits 2001 im beschaulichen Curslack gelegt, er zündete die Reetdächer einer leer stehenden Kate und eines Wohnhauses an, den zweiten Fall qualifizierte das Gericht als schwere Brandstiftung. Nur weil das Feuer rechtzeitig gelöscht wurde, seien keine Menschen zu Schaden gekommen, sagte der Vorsitzende Richter. "Sie sind schon damals als ganz gefährliche Zeitbombe durch die Welt gelaufen."

Erst sieben Jahre darauf zündelte Heiko K. weiter, wütete zuletzt am 8. Mai an der Langenhorner Chaussee, wo er den Carport neben dem Haus seiner Ex-Freundin niederbrannte. Zwei Autos gingen in Flammen auf. Heiko K., der sich in Tatortnähe versteckt hatte, wurde Minuten später festgenommen. "Er ist dort geblieben, weil er sich unbewusst fassen lassen wollte", sagte der psychiatrische Gutachter.

Warum er die Brände gelegt habe, wisse er nicht, hatte Heiko K. während der Verhandlung ausgesagt. Es tue ihm alles leid. "Ich bin froh, dass es nun endet", sagte er in seinem Schlusswort.

Der psychiatrische Gutachter, auf dessen Erkenntnisse sich das Gericht stützte, sprach von einer "tief gehenden kombinierten Persönlichkeitsstörung". Von seinem Vater als Kind misshandelt, leide Heiko K. unter einer posttraumatischen Belastungsstörung. Konflikte habe der Angeklagte nicht ausgetragen, er habe den inneren Druck indes durch sadistische Tierquälereien und Brandstiftungen ventiliert. Beim Trinken seien die Störungen durchgebrochen.

Alle Brandstiftungen stufte das Gericht als "minderschwere Fälle" ein, da Heiko K. die Taten im Zustand erheblich eingeschränkter Schuldfähigkeit begangen habe. Gleichzeitig ordnete die Kammer eine Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus an. Der Vorsitzende: "Unbehandelt bleiben Sie eine Gefahr für die Allgemeinheit."