Der Pyrotechniker Sven B. soll das Feuerwerk vertrieben haben. Fahnder durchsuchten die Wohnung des Sprengmeisters.

Hamburg. Nach den verheerenden Unfällen durch nicht zugelassenes Feuerwerk hat die Polizei einen ersten Fahndungserfolg erzielt. Sie durchsuchte am Freitag die Wohnung eines 52 Jahre alten Pyrotechnikers, der das Feuerwerk der Kategorie IV illegal weiterverkauft hatte. Das Feuerwerk mit der Bezeichnung "Römisches Licht" war in der Silvesternacht unsachgemäß gezündet worden und hatte einer 25-Jährigen am Wolliner Straße in Rahlstedt den Unterschenkel zertrümmert (wir berichteten). Der Zustand der jungen Frau ist noch immer besorgniserregend. Es ist nicht klar, ob ihr Bein amputiert werden muss.

Gezündet hatte das Feuerwerk der 56 Jahre alte Nachbar der Verletzten. Er muss sich jetzt wegen des "Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion" verantworten. In seiner Vernehmung gab er an, das "Römische Licht" von seinem Bekannten Christian K. (51) gekauft zu haben. Der wiederum führte die Polizei auf die Spur eines "fliegenden Händlers", der das Feuerzeug auf dem Parkplatz eines Baumarkts verkauft haben soll.

Am Freitag allerdings erhielten die Fahnder einen Tipp, zu dem sie sich derzeit nur vage äußern. Wie die Informationen die Polizei erreichte, ist nicht klar. Sicher ist nur: Der anonyme Tippgeber belastete den 52-Jährigen aus Barmbek. Sven B., der bei einer Veranstaltungsfirma als Pyrotechniker beschäftigt ist, soll das Feuerwerk vertrieben haben. Fahnder durchsuchten daraufhin die Wohnung des Sprengmeisters, der bei seiner Befragung keine Aussage machte.

Allerdings ist seine Täterschaft so gut wie ausgemacht. In der Firma des Mannes konnten die Fahnder Feuerwerk sicherstellen, das aus der gleichen Charge stammt. Nicht nur das: Auch Christian K., der das Feuerwerk als Zwischenhändler weiterverkauft hatte, widerrief seine Aussage und belastete Sven B. schwer. Er gab zu Protokoll, den "fliegenden Händler" erfunden zu haben, um Sven B., mit dem er befreundet ist, zu schützen. Ob der Pyrotechniker das weiterverkaufte Feuerwerk zuvor gestohlen hatte, ist noch nicht klar. Die Ermittlungen dauern an. Beide Verkäufer müssen sich wegen des Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz verantworten.

Noch offen hingegen ist der Fall des 38-Jährigen, der auf St. Pauli von einer Kugelbombe lebensgefährlich verletzt wurde. Es gebe noch keine Hinweise auf den Ursprung des Feuerwerks, so eine Sprecherin.