Feuerwerkskörper werden gemäß dem Sprengstoffrecht nach ihrem Verwendungszweck eingeteilt. In Deutschland zugelassene Knallkörper sind mit einem "BAM"-Zulassungszeichen versehen. Fachleute unterscheiden verschiedene Klassen: Feuerwerkskörper der Klasse I sind ganzjährig erhältlich und dürfen auch an Jugendliche verkauft werden. Dazu gehören beispielsweise Knallerbsen und Wunderkerzen. Feuerwerk der Klasse II darf nur zu Silvester oder mit Ausnahmegenehmigung erworben werden. Dazu gehören Kanonenschläge, Raketen, Fontänen und Vulkane, Batterie- und Verbundfeuerwerke. Klasse-III-Feuerwerke dürfen nur an Pyrotechniker abgegeben werden, ebenso wie die noch größeren Kategorie-IV-Feuerwerkskörper, die für Großfeuerwerke verwendet werden.