Hamburg. Der Twitter-Nutzer, der Innensenator Andy Grote (SPD) als „Pimmel“ bezeichnete und damit eine politische Affäre auslöste, muss keine Strafverfolgung mehr fürchten – nach der Einstellung des Verfahrens (das Abendblatt berichtete) könnte nun aber der Staatsanwaltschaft eine Klage drohen.
Auf entsprechende Kommentare in sozialen Medien, ob er jetzt gerichtlich feststellen lassen wolle, dass die Durchsuchung bei ihm unrechtmäßig war, antwortete „ZooStPauli“ am Wochenende: „Wir werden uns zeitnah dazu äußern“. Tatsächlich ist unklar, warum die Staatsanwaltschaft erst eine Razzia für angemessen hielt, nun das Verfahren aber wegen „fehlenden öffentlichen Interesses“ einstellte. Interne Vorgänge kommentiere man nicht, so eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft.
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„Pimmelgate“: Klagt Twitter-User gegen Behörde?
Die Hamburger Generalstaatsanwaltschaft hatte die von Innensenator angestrengte Untersuchung wegen des Vorwurfs der Hassrede bereits im März eingestellt. Das gab die Staatsanwaltschaft jetzt bekannt. Grund für die Einstellung der Ermittlungen sei das fehlende öffentliche Interesse an einer Strafverfolgung.
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