Regelungen zum Mindestpreis könnten das Geschäft bei der Fernwärme noch verhindern

Hamburg. Der per Volksentscheid beschlossene und vom SPD-Senat bereits begonnene Rückkauf der Hamburger Energienetze kann offenbar doch noch scheitern – und zwar bei der Fernwärme, dem teuersten Teil des Netzes. Das ergibt sich aus einer Senatsantwort auf eine Anfrage des Grünen-Fraktionschefs Jens Kerstan. Hintergrund: Im zu Jahresbeginn geschlossenen Vertrag hat der Senat mit Vattenfall einen Festpreis für den vereinbarten Kauf der Fernwärme im Jahr 2019 festgelegt. Er beträgt 1,15 Milliarden Euro inklusive des Kraftwerks Tiefstack und des noch zu bauenden neuen GuD-Kraftwerks in Wedel. Ohne ein neues Kraftwerk Wedel beträgt der garantierte Gesamtpreis 950 Millionen Euro. In beiden Fällen werden 325 Millionen Euro vom Kaufpreis abgezogen, da die Stadt bereits 25,1 Prozent des Netzes gekauft hat.

Der Haken: Im Jahr 2018 wird der Wert des Fernwärmenetzes neu ermittelt. Liegt er höher, so bekommt Vattenfall diesen höheren Preis. Liegt der 2018 ermittelte Wert aber niedriger als der jetzt festgelegte, müsste der Senat trotzdem den Garantiepreis zahlen. Die Folge: Die Stadt müsste die Fernwärme zu einem dann möglicherweise überhöhten Preis kaufen. Das aber verbietet die Landeshaushaltsordnung. „Der Kauf der Fernwärme setzt im Sinne des Volksentscheids eine Senatsentscheidung darüber voraus, ob es sich dabei um einen ‚zulässigen Schritt‘ handeln würde“, antwortet nun der Senat auf die Anfrage der Grünen. „Der Senat muss zum Beispiel prüfen, ob den nach der Landeshaushaltsordnung zu beachtenden Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit Genüge getan wird. Die Entscheidung ist im Jahr 2018 zu treffen.“ Mit anderen Worten: Bei einem unter den Garantiepreis sinkenden Wert könnte der Rückkauf scheitern. Der Volksentscheid könnte in diesem Fall nicht umgesetzt werden.

Auch ein anderer Punkt wird erst durch die aktuelle Senatsantwort richtig deutlich: Dass der Senat die Fernwärme erst 2019 und nicht sofort übernimmt, wie es der Volksentscheid eigentlich fordert, liegt an der von SPD-Bürgermeister Olaf Scholz 2011 vereinbarten 25,1-Prozent-Beteiligung an den Netzen. Dadurch musste Vattenfall die Fernwärme in eine Hamburger und Berliner Gesellschaft aufsplitten. Würde das Unternehmen vor Ablauf von sieben Jahren veräußert, könnte eine Art Spekulationssteuer nach dem „Umwandlungssteuergesetz“ fällig werden – im dreistelligen Millionenbereich.

„Der Senat hat immer behauptet, er werde den Volksentscheid ohne Wenn und Aber umsetzen. Diese Aussagen müssen wir jetzt infrage stellen“, sagte Grünen-Fraktionschef Kerstan. „Denn einen entscheidenden Teil der Wahrheit hat er verschwiegen: Er hat mit seinem 25-Prozent-Deal dafür gesorgt, dass der Volksentscheids spät, zu extrem hohen Kosten oder gar nicht mehr umgesetzt werden kann.“ Auch bei der Kaufoption habe der Senat „schlecht verhandelt“, und Vattenfall „einen sehr hohen Mindestpreis garantiert“. Sollte sich dieser Preis 2018 als zu hoch erweisen, verbiete die Landeshaushaltsordnung den Kauf der Fernwärme, so Kerstan. „Denn die Stadt darf schlicht keine Minusgeschäfte machen. Es gibt hier nur zwei Möglichkeiten: Entweder ist das ganz schlechtes Handwerk, oder der Senat will den Volksentscheid mit voller Absicht ins Leere laufen lassen.“