Richter sehen durch den abgewandelten Schriftzug auf dem Rücken keine ausreichende Unterscheidung zu verbotenen Gruppierungen.

Hamburg. Darf ein Rocker seine Kutte mit umstrittenen Emblemen öffentlich tragen? In einem Ermittlungsverfahren untersagte das Gericht dies jetzt Tommy K.

Der Zusatz des Schriftzuges Harbour City auf dem Rücken (dabei handelt es sich um einen Fantasienamen), reiche nicht aus, um sich von den verbotenen Gruppierungen aus Düsseldorf und Hamburg zu distanzieren.

Zusammen mit dem Totenkopf und dem Hells Angels-Schriftzug kann der Eindruck erweckt werden, es handelt sich sich um die Symbole der verbotenen Vereine, so die Richter.

Die Kammer geht sogar noch einen Schritt weiter und vertritt dabei die Auffassung, dass damit die Hells Angels ihre Kutten grundsätzlich nicht tragen dürften. Das hätte dann auch bundesweit Auswirkungen. Das Oberlandesgericht muss diese Auffassung noch bestätigen und würde weitere Verhandlungen nach sich ziehen.

Den Stein ins Rollen gebracht hatte das Mitglied der Hells-Angels-Dependance Harbor City selbt.

Der 49-Jährige, ein bulliger Mann mit Pferdeschwanz und muskulösen Armen, der wegen seines starken schwäbischen Akzents in der Rocker-Szene "Stuttgart-Tommy" genannt wird, läutete mit einer gezielten Provokation die erste Runde im juristischen Ringen ein. 2011 ließ er sich vor dem Michel in seiner Jeans-Kutte, auf der neben den typischen Hells-Angels-Symbolen auch der Schriftzug des Hamburger Ortsvereins Harbor City prangte, fotografieren. Danach schickte er das Foto zur Polizei. Die eröffnete daraufhin prompt ein Ermittlungsverfahren.

Tommy K. wurde jetzt verwarnt, er muss 25 Tagessätze zu je 20 Euro zahlen, wenn er in den kommenden 18 Monaten straffällig werden sollte.

Sein Anwalt kündigte an, Revision einzulegen.