Hamburg verlängert die Legislaturperiode um zwölf Monate. Im Jahr 2015 soll der nächste Termin sein, danach erst wieder im Jahr 2020.

Altstadt. Olaf Scholz hat sich kürzlich eher skeptisch über eine mögliche Verlängerung der Legislaturperiode geäußert. "Als Bürger war ich nie für längere Wahlperioden, weil ich gern häufiger wähle", sagte der Bürgermeister noch im Sommer in einem Interview mit der "Welt". Allerdings sei das "vorwiegend eine Frage des Parlaments", deshalb wolle er sich da zurückhalten. Dieses Parlament wird nun aller Voraussicht nach die Wünsche des Bürgers Scholz übergehen - und die Hamburger Wahlperiode auf fünf Jahre verlängern. So hat es jetzt der Verfassungsausschuss der Bürgerschaft mit den Stimmen von CDU und SPD beschlossen.

Demnach wird es wohl bei der nächsten Bürgerschaftswahl im Jahr 2015 gleich zwei gravierende Änderungen geben: Das Wahlalter wird, wie berichtet, von 18 auf 16 Jahre gesenkt. Und die Abgeordneten der Bürgerschaft werden für fünf statt für vier Jahre gewählt. Interessanterweise geht der Antrag für die Verlängerung der Wahlperiode von der Opposition aus: Nicht etwa die regierende SPD, sondern die CDU stellte das Thema im Verfassungsausschuss zur Abstimmung. Die CDU habe sich noch zu Regierungszeiten dafür ausgesprochen, sagte ihr verfassungspolitischer Sprecher André Trepoll. Daher sei es folgerichtig, dieses Vorhaben auch als Opposition zu verfolgen.

Begründet wird der Antrag auf die nötige Verfassungsänderung in erster Linie damit, dass die Landesparlamente bereits in allen anderen Bundesländern außer Hamburg und Bremen für fünf Jahre gewählt würden. Zudem seien die Kosten für die Bürgerschaftswahl und die Wahlen zu den Bezirksversammlungen durch das neue Wahlrecht enorm angestiegen - von 1,5 Millionen Euro im Jahr 2004 auf 15,7 Millionen Euro 2011. "Die Erfahrungen in anderen Bundesländern haben gezeigt, dass im Interesse einer stetigeren, wirksameren und nachhaltigeren Sacharbeit von Parlament und Regierung eine fünfjährige Wahlperiode sinnvoll ist", heißt es in dem Antrag, der mit den Stimmen von CDU und SPD beschlossen wurde. Auch die Grünen unterstützen das Vorhaben.

Bürgerschaftspräsidentin Carola Veit (SPD), die auch dem Verfassungsausschuss vorsitzt, sagte: "Es ist gut, dass Legislative und Exekutive mehr Zeit haben, ihre politischen Vorhaben umzusetzen und ordentlich zu arbeiten." Gerade neue Abgeordnete bräuchten oft einige Monate, um sich einzuarbeiten - und durch das neue Wahlrecht gebe es sehr viele Neulinge im Parlament. "Die Verlängerung der Wahlperiode wird die Qualität der politischen Arbeit erhöhen", so die SPD-Politikerin. Das gelte sowohl für die Arbeit im Parlament als auch für die Wahlkreisarbeit der Abgeordneten. Das Gegenargument, man nehme den Bürgern einen Teil ihres elementarsten Rechts, weist Veit zurück. Gerade in Hamburg stünden den Menschen weitreichende Instrumente der direkten Demokratie zur Verfügung, die sie auch weidlich nutzten. "Wer will, kann sich jederzeit bei konkreten Themen einmischen", so Veit. Darauf hätten auch die gehörten Experten hingewiesen.

Dieser Argumentation schließen sich auch die Grünen an. "Ein Jahr länger regieren, bedeutet für die Hamburger die Chance auf noch besser ausgereifte Politikentwürfe", sagte ihr verfassungspolitischer Sprecher Farid Müller. "Über Volksentscheide können die Bürger jederzeit auch zwischen Wahlterminen korrigierend eingreifen." Die FDP dagegen sieht den Plan eher skeptisch. "Es ist sicher kein Vorteil für die Wähler, seltener zu wählen", sagte ihr Verfassungspolitiker Kurt Duwe. "Außerdem erkenne ich nicht, dass die Politik in den Bundesländern besser geworden ist, die nur noch alle fünf Jahre wählen." Zwar gebe es noch keinen Beschluss, er gehe aber davon aus, dass die FDP bei der abschließenden Entscheidung in der Bürgerschaft gegen die Verfassungsänderung stimme.

Am deutlichsten spricht sich die Linke gegen die Verlängerung der Wahlperiode aus. "Das nützt nur den Regierenden", sagte ihr Verfassungspolitiker Tim Golke. "SPD und CDU wollen mehr Zeit zum Regieren haben, um kritische Gesetze oder Kürzungen zeitlich nicht zu nah an Wahlen durchführen zu müssen."

Stoppen können die Gegner das Vorhaben aber wohl nicht mehr. Zwar ist für die nötige Verfassungsänderung eine Zweidrittelmehrheit erforderlich. Aber die ist durch die Stimmen von SPD, CDU und Grünen mehr als gesichert. Beschlossen werden sollen die Herabsetzung des Wahlalters und die Verlängerung der Wahlperiode von der Bürgerschaft bereits im Januar.