Bürgermeister unterschreibt Abkommen. FDP kritisiert den Vertrag scharf: Er widerspreche der Trennung von Religion und Staat.

Hamburg. Wenn Bürgermeister Olaf Scholz (SPD) heute seine Unterschrift unter den Vertrag mit den islamischen Religionsgemeinschaften setzt, ist das ein historischer Schritt: Hamburg schließt als erstes Bundesland eine solche Vereinbarung, die an die Staatsverträge mit den christlichen Kirchen und der Jüdischen Gemeinde anknüpft. Ein zentraler Punkt der Vereinbarung mit der Türkisch-Islamischen Union (DITIB), der Schura, dem Verband der islamischen Kulturzentren sowie der Alevitischen Gemeinde ist die Gestaltung des konfessionsübergreifenden Religionsunterrichts für alle Kinder nach dem "Hamburger Modell".

Neben evangelischen Religionslehrern sollen in Zukunft muslimische Pädagogen den Unterricht geben. Außerdem werden islamische Feiertage als nicht gesetzliche Feiertage anerkannt, also etwa dem Buß- und Bettag gleichgestellt. In dem Vertrag bekennen sich die muslimischen Verbände zu religiöser Toleranz, zur Gleichstellung von Mann und Frau sowie allen anderen Grundwerten des Grundgesetzes.

In der Bürgerschaft unterstützen alle Fraktionen das Vertragswerk, das vom damaligen Bürgermeister Ole von Beust (CDU) 2007 angeregt worden war - nur die FDP ist dagegen. "Solche Verträge widersprechen grundsätzlich dem freiheitlichen Weltbild, das die größtmögliche Trennung zwischen Religion, bzw. Kirchen und Staat befürwortet", sagt Anna von Treuenfels, Vize-Fraktionschefin der FDP in der Bürgerschaft.

Die FDP-Politikerin befürchtet außerdem, dass der Vertrag "möglicherweise auch juristisch relevante Grundlagen enthält, um Ansprüche an die Stadt zu stellen". Die Formulierungen seien "vielfach so unpräzise, dass sie zu unterschiedlicher Auslegung oder zu juristischen Auseinadersetzungen geradezu einladen".

Von Treuenfels hat dabei vor allem im Blick, dass der Vertrag das Tragen eines Kopftuchs oder anderer religiöser Symbole wie einer Burka (Vollschleier, die Red.) zum Beispiel im Unterricht ausdrücklich nicht regelt. Stattdessen heißt es lediglich, dass muslimische Frauen und Mädchen das Recht haben, "nicht wegen einer ihrer religiösen Überzeugung entsprechenden Bekleidung in ihrer Berufsausübung ungerechtfertigt beschränkt zu werden".

Der etwas komplizierte Satz verweist im Grunde nur auf die geltende Rechtslage, unter anderem das Neutralitätsgebot für Beamte. Von Treuenfels ist skeptisch. "Ist dies angesichts der der Praxis der Hinnahme des Kopftuchs bei Lehrpersonal nun auch eine Anspruchsgrundlage für das Tragen der Burka?", fragt die Liberale.

Dazu soll es nach der Überzeugung der Schulbehörde nicht kommen. Zwar werde im Einzelfall entschieden. "Klar ist: Sobald Kleidung entpersonalisierend wirkt, ist die Grenze überschritten und ein Tragen wäre nicht zulässig", sagte Behördensprecher Peter Albrecht. "Das Tragen einer Burka im Unterricht ist in Hamburg nicht zulässig."