Schulen tragen in der Regel in der Freien und Hansestadt Hamburg den Namen von verstorbenen Persönlichkeiten. Das sei Gewohnheitsrecht, sagt Peter Albrecht, Sprecher der Schulbehörde. Der Senat, und nur er, dürfe davon abweichen und entscheiden, dass eine Schule sich ausnahmsweise nach einer noch lebenden Persönlichkeit benennen darf. Präzedenzfall dafür war die Umbenennung der Universität der Bundeswehr in Helmut-Schmidt-Universität. Auch bei einer weiteren Schule in Wilhelmsburg war dies der Fall: der Nelson-Mandela-Schule, einer Stadtteilschule. Das sollen aber "definitiv" Ausnahmen bleiben, sagt Albrecht.