Nur in seltenen Fällen erhalten rmittler die Erlaubnis, private Wohnungen abzuhören. Im Jahr 2010 wurde nur eine Wohnung belauscht.

Hamburg. Die Staatsanwaltschaft Hamburg hat im vergangenen Jahr zwei Wohnungen von Verdächtigen abhören lassen. Das geht aus einer Benachrichtigung des Senats an die Bürgerschaft hervor. Die Wohnungen wurden danach jeweils einen und zwei Tage lang "verwanzt". Dabei ging es darum, Informationen für das Ermittlungsverfahren im Rahmen der Strafverfolgung zu erhalten. Gefahrenabwehr, ein weiteres Kriterium für diese Maßnahme, habe nicht vorgelegen.

+++ Dehoga wurde nicht abgehört - LKA stellt Ermittlungen ein +++

Eines der Verfahren wurde im Zusammenhang mit organisierter Kriminalität geführt. Einzelheiten darüber wurden nicht bekannt gegeben. Die Abhörmaßnahmen haben laut Protokoll in dem einen Fall relevante Ergebnisse für das Verfahren sowie weitere Ermittlungen ergeben. Bei der zweiten Aktion haben sie die Ermittlungen offenbar nicht vorangebracht.

Hamburgs Ermittler erhalten nur in sehr seltenen Fällen die Erlaubnis, Abhörmaßnahmen in Privatwohnungen durchzuführen. So hat die Staatsanwaltschaft 2010 lediglich eine Wohnung mithilfe von Wanzen abgehört, in den Jahren 2009 und 2008 keine einzige. Der Senat ist darüber hinaus verpflichtet, die Bürgerschaft im Rahmen der parlamentarischen Kontrolle über die sogenannten akustische Wohnraumüberwachung zu informieren.