Regelung soll aber nicht rückwirkend gelten. Ex-Senatoren sollen künftig auf Antrag auch schon mit 60 Jahren Pension beziehen können.

Hamburg. Die Pensionsregelung für Senatoren steht vor einschneidenden Veränderungen. Die SPD-Mehrheitsfraktion in der Bürgerschaft hat einen Vorschlag erarbeitet, der das Renteneintrittsalter für ehemalige Senatsmitglieder von jetzt 55 auf 65 bzw. 67 Jahre anhebt. Damit sollen Regierungsmitglieder den Landesbeamten gleichgestellt werden, für die die Rente mit 67 schrittweise eingeführt wird.

Ex-Senatoren sollen künftig auf Antrag auch schon mit 60 Jahren ihre Pension beziehen können, dann allerdings wie bei Arbeitnehmern üblich mit Abstrichen. Pro Jahr werden 3,5 Prozent abgerechnet, höchstens jedoch 14,4 Prozent. Die gleiche Regelung gilt bereits für Bundesminister und Bundesbeamte. Sollte die Bürgerschaft die Änderungen beschließen, würden sie nur für Frauen und Männer gelten, die danach zu Senatoren berufen werden.

+++ Bürgerschaft will Ruhegehälter von Ex-Senatoren überprüfen +++

+++ Senatspensionen auf den Prüfstand +++

Die SPD hatte ihren Vorschlag der Opposition von CDU, GAL, FDP und Linken im Verfassungsausschuss präsentiert. In einer Anhörung hatten die Abgeordneten drei geladene Experten zum Thema Ruhegehälter und Übergangsgelder für Senatoren und Staatsräte befragt. "Die Ruhegehaltsgrenze von 55 Jahren für Senatoren ist heute nicht mehr haltbar", sagte Rudolf Klüver, der Landesvorsitzende des Deutschen Beamtenbundes.

Der Berliner Staats- und Verwaltungsrechtler Prof. Ulrich Battis plädierte für einen radikalen Umbau. Der Jurist schlug vor, die Senatorenpensionen ganz abzuschaffen und stattdessen die aktiven Gehälter sehr deutlich zu erhöhen. Nach Einschätzung von Insidern gilt ein solch radikaler Schritt als nicht durchsetzbar.

Klüver kritisierte außerdem, dass Abgeordnetenbezüge nicht auf die Höhe der Pensionen angerechnet werden. "Damit kassieren ehemalige Senatsmitglieder quasi doppelte Staatsgelder", sagte Klüver. Das Gleiche gilt für die Anrechnungen von Mandatseinkünften auf die Übergangsgelder. "Die Anrechnungsregelungen müssen auf jeden Fall geändert werden", sagte der SPD-Fraktionsvorsitzende Andreas Dressel. "Wir werden die Anhörung mit dem Ziel auswerten, einen möglichst breiten Konsens zu erreichen."

Wie berichtet, hatte die Senatsantwort auf eine Anfrage der Linken-Fraktionschefin Dora Heyenn ergeben, dass Ex-Senatoren im Alter zwischen 55 und 65 Jahren ein durchschnittliches Ruhegehalt von 6420 Euro erhalten. Die jährlichen Pensionszahlungen für diese Gruppe belaufen sich derzeit auf 1,155 Millionen Euro.

Weitgehend unumstritten sind die Höhe des Ruhegehalts und die Voraussetzungen für die Zahlung. So muss ein ehemaliger Senator mindestens vier Jahre oder eine komplette Legislaturperiode im Amt gewesen sein. Für jedes Amtsjahr gibt es 2,5 Prozent des aktiven Gehalts. Hinzu kommt für jedes Lebensjahr vom 27. Lebensjahr an bis zum Eintritt in den Senat 1,25 Prozent vom Senatorengehalt - höchstens jedoch 25 Prozent. Insgesamt darf das Ruhegehalt nicht 71,75 Prozent der aktiven Bezüge übersteigen. Ein Senator erhält derzeit 13 577 Euro monatlich.

Hamburg liegt mit der Pensionsregelung für Senatoren bundesweit an der Spitze. Im Gegensatz zu anderen Ländern können Senatoren jedoch nicht zugleich Abgeordnete sein. Die Regierungsmitglieder müssen sich mit der Hälfte des jeweils gültigen Rentenbeitrags an ihrer späteren Altersversorgung beteiligen.