Soll es angesichts der Rente mit 67 dabei bleiben, dass ehemalige Senatoren bereits vom 55. Lebensjahr an ihr Ruhegehalt bekommen?

Hamburg. Wenn der Verfassungsausschuss der Bürgerschaft am Freitag zu einer Anhörung zum Thema Ruhegehälter und Übergangsgeld für Senatoren und Staatsräte einlädt, dann geht es vor allem um folgende Fragen: Soll es angesichts der Rente mit 67 dabei bleiben, dass ehemalige Senatoren bereits vom 55. Lebensjahr an ihr Ruhegehalt bekommen? Sind die Anrechnungsregelungen für weitere Einkünfte (etwa aus der Ausübung eines Bundestags- oder Bürgerschaftsmandats) und das Übergangsgeld zu großzügig bemessen?

+++ Senatspensionen auf den Prüfstand +++

Gewissermaßen zur besseren Vorbereitung hat Linken-Fraktionschefin Dora Heyenn in Senatsanfragen die aktuellen Zahlungen ermitteln lassen. Danach haben der Bruch der schwarz-grünen Koalition im November 2010 und die Abwahl des CDU-geführten Folgesenats im Februar 2011 erhebliche finanzielle Auswirkungen. Neun ehemalige Senatsmitglieder erhalten gegenwärtig zusammen Übergangsgeld in Höhe von 48 746,12 Euro monatlich.

Darüber hinaus erhalten 50 ehemalige Senatoren ein Ruhegehalt - die jährlichen Gesamtkosten belaufen sich auf 4,108 Millionen Euro. Unter ihnen sind 15 Ex-Senatoren, die zwischen 55 und 65 Jahre alt sind. Die jährlichen Pensionszahlungen für diese Gruppe belaufen sich auf 1,155 Millionen Euro. Das durchschnittliche Ruhegehalt für die unter 65 Jahre alten ehemaligen Senatsmitglieder beträgt monatlich 6420 Euro, für die älteren Ex-Senatsmitglieder 7031 Euro.

Ehemalige Staatsräte aus der vergangenen Legislaturperiode haben bislang zusammen Übergangsgeld in Höhe von 205 800,07 Euro erhalten. Zurzeit erhalten 46 Ex-Staatsräte Ruhegehalt - die monatlichen Zahlungen belaufen sich auf 259 080,14 Euro oder jährlich mehr als 3,1 Millionen Euro. Nach Senatsangaben sind in den vergangenen zwölf Jahren 32 Staatsräte in den einstweiligen Ruhestand versetzt worden, von denen zwei in den aktiven Dienst der Stadt zurückgekehrt sind.