Nach dem Tod von Chantal: Methadonpatienten sollen Ärzte von Schweigepflicht entbinden. “Take-Home-Verordnung“ wurde verschärft.

Hamburg. Als Reaktion auf den Tod der elfjährigen Chantal im Januar gibt es eine neue Vereinbarung zum Umgang mit Methadonpatienten und ihren Kindern. Ärztekammer, Kassenärztliche Vereinigung, Träger der Suchthilfe, Bezirksämter und Behörden haben sich darauf verständigt, dass substituierte Eltern künftig immer aufgefordert werden, ihre Ärzte, ihre Suchtberater und die Jugendamtsmitarbeiter von der Schweigepflicht zu entbinden.

So sollen sich alle Beteiligten gegenseitig informieren können. Bei gewichtigen Anhaltspunkten für eine Kindeswohlgefährdung sollen Ärzte das Jugendamt auch ohne Schweigepflichtentbindung informieren dürfen.

Außerdem wurde die "Take-Home-Verordnung" verschärft. Die Erlaubnis, Drogen-Ersatzstoffe wie Methadon mit nach Hause zu nehmen, ist künftig an noch höhere Hürden geknüpft. "Wenn Kinder im Haushalt leben, muss gelten: im Zweifel für den Kinderschutz", sagte Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks (SPD).

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Mit der Vereinbarung übernähmen alle Beteiligten Verantwortung für das Wohl der Kinder. Christoph de Vries (CDU) kritisierte die Vereinbarung als "halbherzig", SPD-Gesundheitsexperte Martin Schäfer lobte den "wichtigen Schritt". Nach seinen Angaben werden in Hamburg etwa 4500 Drogenabhängige substituiert, meistens mit Methadon. Etwa 600 von ihnen seien Eltern, bei denen rund 1000 minderjährige Kinder lebten.

Chantal hatte als Pflegekind bei Methadonpatienten gelebt und war an einer Methadonvergiftung gestorben. Am Freitag, 10. August, beschäftigt sich erneut ein Sonderausschuss der Bürgerschaft mit ihrem Tod.