Mit dem Einsatz von Altbürgermeister Voscherau scheint der Streit um Bestand und Umfang von Infopflichten von SterniPark nicht beendet.

Hamburg. In der Debatte um den Verbleib von in Babyklappen des Vereins SterniPark abgelegten Säuglingen hat Altbürgermeister Henning Voscherau (SPD) jetzt eine "notarielle Tatsachenbescheinigung" abgegeben. In seiner Eigenschaft als Notar protokollierte Voscherau - im Auftrag SterniParks - Aussagen und Dokumente von vier Frauen und einem Mann, die persönlich vorsprachen. Zwei der Kinder waren laut SterniPark ebenfalls erschienen.

Das Ergebnis: Drei Mütter, die jüngste von ihnen derzeit 20 Jahre alt, belegten mit Geburtsurkunden und Personalausweisen, dass sie ihre Kinder nach Abgabe in der Babyklappe wieder zu sich genommen haben. Es handelte sich demnach um zwei Geburten im Krankenhaus und eine Hausgeburt, die offiziell den Standesämtern gemeldet wurden.

Für die beiden weiteren Kinder wurden keine Geburtsurkunden vorgelegt - in ersten Fall sagte die nun 32-jährige Mutter aus, sie haben ihr Kind zur Adoption freigegeben, im zweiten Fall wies sich ein 65-jähriger Mann aus Schleswig-Holstein als Vormund für ein Kind aus, das anonym in Altona abgegeben worden sei.

Nach Ansicht von SPD-Familienexpertin Carola Veit besteht damit "kein weiterer Anlass zur Sorge, Babyklappen-Kinder seien verschwunden". Die SPD-Fraktion danke Henning Voscherau für seinen Einsatz. Anders sieht das ihr Parteifreund Thomas Böwer, der gestern seine Kritik an SterniPark erneuerte.

Die Formulierungen Voscheraus, der gestern für "Interviews nicht zur Verfügung" stand, lassen eher auf Pflichterfüllung als Notar schließen denn auf freiwilligen Einsatz. Dafür sprechen auch entsprechende Gerüchte in Kreisen der SPD und distanzierende Bemerkungen in dem Dokument: "Die Erschienenen erklärten unter Hinweis auf die gesetzliche Verpflichtung des Notars (...) die Aufnahme einer Tatsachenbescheinigung zu wünschen." Er sei "aufgefordert" worden, schreibt er weiter.

Der private Träger SterniPark betreibt seit zehn Jahren Babyklappen in Hamburg. Erklärtes Ziel ist, die Aussetzung von Kindern zu verhindern. Eine Frist von acht Wochen, in der abgegebene Kinder nicht den Behörden gemeldet werden und von SterniPark-Mitarbeitern versorgt werden, ermögliche den Müttern, ohne amtliche Hürden ihr Kind nach einer Bedenkzeit zurückzunehmen.

Der Verein beruft sich auf eine "Hamburgensie", einen im Jahr 2001 mit der Stadt geschlossenen Vertrag. Damals hatte die Sozialbehörde Fördermittel zugesichert und die achtwöchige Frist eingeräumt - laut Behörde soll diese aber nicht mehr gelten.

Jedenfalls scheint mit Voscheraus Einsatz der Streit um Bestand und Umfang von Informationspflichten von SterniPark nicht beendet. "Das Dokument trägt nicht zur Aufklärung bei", sagte eine Sprecherin der Sozialbehörde. Nach Ansicht der Stadt müssen abgegebene Kinder "unverzüglich dem Vormundschaftsgericht" gemeldet werden.

Sozialsenator Dietrich Wersich (CDU) hatte gesagt, aufgrund mangelnder Informationen sei die Gefahr eines verborgenen Kinderhandels nicht auszuschließen, auch wenn es keine konkreten Hinweise hierfür gäbe. Kurt Groenewold, SterniPark-Anwalt, bezeichnete dies als "Rufmordkampagne". Der Paritätische Wohlfahrtsverband wies darauf hin, dass Mitarbeiter von SterniPark als Sozialarbeiter einer "Schweigepflicht" unterliegen würden.

Unzufrieden mit dem Voscherau-Gutachten zeigte sich der SPD-Abgeordnete Thomas Böwer: "Es geht hier um Kinder, nicht um die notarielle Begleitung eines Hauskaufs." Er verweist auf eine Antwort der Bundesregierung auf Anfrage der FDP, wie ein Missbrauch der Babyklappen zu verhindern sei.

Darin heißt es: "Es liegen keine Hinweise zu derartigen Fällen vor (...), zumal in der Regel die Behörden und Anbieter von Babyklappen kooperieren." Thomas Böwer: "Im Fall SterniPark kann von Kooperation aber keine Rede sein."